Jede angestellte Apothekerin, jeder angestellte Apotheker hat grundsätzlich Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr, also 25 Arbeitstage – wobei Teildienstleistenden der aliquote Anspruch zusteht.
Weiters bestimmt der Kollektivvertrag für Pharmazeutische Fachkräfte, dass nach 13 Gehaltskassendienstjahren – ohne Anrechnung der Aspirantenzeit – der jährliche Urlaubsanspruch auf sechs Wochen anwächst. Diese 6. Urlaubswoche steht jedem/jeder angestellten Apotheker:in mit Beginn des 14. Gehaltskassenjahres zu und kann bereits während des laufenden Urlaubsjahres be
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