Pharmafirmen und Arzneimittelgroßhändler sollen nach den Plänen Bevorratungskosten ersetzt bekommen, wenn sie zur Lagerhaltung von bestimmten Arzneimitteln vom Gesundheitsministerium per Verordnung verpflichtet werden. Arzneimittelgroßhändler könnten zudem einen „Infrastruktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von € 0,28 für niedrigpreisige Medikamente erhalten. Für einen kurzen Zeitraum sollen Hersteller und Großhändler Arzneimittel so wie Apotheken bis zum Verfallsdatum in Verkehr bringen dürfen. Bei Lieferengpässen möchte man erlauben, auch größere Mengen von in Österreich (noch) nicht zugelassenen Medikamenten zu importieren, wenn diese in einem anderen EWR-Staat auf dem Markt sind oder hergestellt wurden. Gesundheitsminister Johannes Rauch bezeichnete die geplanten Maßnahmen als „Notoperation“, mittel- und langfristig benötige es eine europäische Lösung.
Red.