Verhandlung über Regelung

Monitoring der Lagerbestände von Medikamenten

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Ab 2026 sollen Arzneimittel-Vollgroßhändler täglich Daten zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen über eine elektronische Schnittstelle an das Gesundheitsministerium und das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen melden.

Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 50.000 Euro. Fünf Großhändler beantragen die Aufhebung dieser Regelungen. Sie halten das Monitoring für verfassungswidrig, da es ihrer Ansicht nach die Erwerbsfreiheit und den Datenschutz beeinträchtigt. Die mündliche Verhandlung zur Rechtssache G 105/2025 findet am 3. Dezember 2025 um 9.30 Uhr statt.

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