Nach TV-Sendung 

Rezeptgebühren-Obergrenze sorgt erneut für Aufregung

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Medikamente © Shutterstock
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Ein Beitrag in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag hat neue Debatten über die Obergrenzen bei Rezeptgebühren entfacht. Der Fokus liegt auf jene Medikamente, deren Preis unterhalb der Rezeptgebühr von 7,10 Euro liegt. Diese müssen vollständig von Patientinnen bezahlt werden und werden auch nicht von den Krankenkassen erstattet. Aufgrund der Tatsache, dass sich bei chronisch kranken oder älteren Menschen die Rezeptgebühren im Laufe der Zeit summieren können, wurde eine Obergrenze eingeführt. Sobald sie zwei Prozent ihres Netto-Einkommens für Rezeptgebühren ausgegeben haben, sind sie für den Rest des Jahres von diesen befreit. Für Personen mit geringem Einkommen besteht sogar die Möglichkeit einer vollständigen Befreiung von Rezeptgebühren.

Die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ berichtete von einem Patienten, der bis zum 28. November 2023 521 Euro für Medikamente ausgegeben hatte, jedoch nur 360 Euro auf die Obergrenze angerechnet wurden. „Es ist nicht angemessen, der Krankenkasse Vorwürfe zu machen, denn hier besteht eine gesetzliche Lücke“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: Verschriebene Medikamente werden nicht berücksichtigt, wenn ihr Preis niedriger als die Rezeptgebühr ist.

Verschriebene Medikamente zählen nicht, wenn ihr Preis niedriger als die Rezeptgebühr ist. Und um es noch komplizierter zu machen: Sie zählen auch dann nicht, wenn der sogenannte Kassenpreis, also der Rabatt-Preis, den die Krankenkasse der Apotheke zahlt, niedriger als die Rezeptgebühr ist. In diesen Fällen hat der Patient den Privatverkaufspreis zu zahlen. Ist der Privatverkaufspreis höher als die Rezeptgebühr, kann zwar die Apotheke aufgrund des Apothekengesamtvertrags nur einen Betrag in der Höhe der Rezeptgebühr verlangen. Dann werden die 7,10 Euro aber nicht auf die Rezeptgebühren-Obergrenze angerechnet.

„Die Betroffenen werden also erst später im Jahr – oder möglicherweise überhaupt nicht – von den Rezeptgebühren befreit. Diese Regelung ist schwer nachvollziehbar und widerspricht dem Ziel, Personen zu entlasten, sobald sie zwei Prozent ihres Einkommens für Medikamente ausgegeben haben. Es wäre daher notwendig, anstelle der Rezeptgebühren-Obergrenze eine Obergrenze für die Gesamtkosten von Medikamenten einzuführen, die alle ärztlich verschriebenen Medikamente umfasst. Das Parlament sollte das entsprechende Gesetz ändern“, so Achitz.

Das sagt der Generikaverband 

Der Generikaverband unterstützt die Idee der Volksanwaltschaft eine Medikamentenkosten-Obergrenze einzuführen, die wirklich alle verschriebenen Medikamente umfasst. „Damit würden zum einen die Patientinnen und Patienten finanziell entlastet, zum anderen würde es den Krankenkassen die Möglichkeit geben, die tatsächlichen Medikamentenkosten vollständig zu erfassen. Bisher werden nur Medikamentenkosten berücksichtigt, die auch erstattet werden. Dieses Bild ist unvollständig und bildet nicht die Realität ab“, so Andiel.

Die Voraussetzungen dafür bestehen seit kurzem: Seit 1. Jänner 2024 sind nämlich auch die Daten der Medikamente unter der Rezeptgebühr zum Zweck der Versorgungsforschung an die Krankenversicherung zu übermitteln.

OTS/RED

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