Die Regierungsparteien brachten dazu am 13. Juni einen entsprechenden Initiativantrag zur Novellierung des Rotkreuz-Gesetzes im Nationalrat ein. Nach Schätzungen von Sozialorganisationen gibt es in Österreich derzeit mehr als 25.000 Menschen ohne Krankenversicherung. Dazu zählen etwa obdachlose Menschen oder Menschen ohne gültige Aufenthaltsberechtigung. Bei den zur Verfügung gestellten Medikamenten handelt es sich zum Großteil um Spenden von Apotheken, Herstellern und dem Pharmagroßhandel. Auch rezeptpflichtige Medikamente sind von der neu geschaffenen Möglichkeit umfasst. Eine gesetzliche Regelung für die Abgabe von Medikamenten durch Sozialorganisationen wurde bereits seit Langem gefordert; sie erfolgte bisher in einem rechtlichen Graubereich.
Quelle
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMSGPK), OTS, 13. 6. 2024