Deren Aufhebung mit Ende Juni wurde am Donnerstagabend im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Davon umfasst ist unter anderem die Meldepflicht einer SARS-CoV-2-Infektion und die damit verbundene Verkehrsbeschränkung.
Weitere per Monatsende aufgehobene Verordnungen - insgesamt sind es neun - betreffen die Absonderung Kranker, Betriebsbeschränkungen für Firmen bei Coronafällen, Bestimmungen zu Geldstrafen nach dem Covid-19-Maßnamengesetz sowie Einreisebestimmungen, geht aus der Sammelnovelle (https://go.apa.at/0Xyd0MkE) hervor. Mit dieser Kundmachung setze das Gesundheitsministerium einen weiteren Schritt, um den Übergang in die allgemeinen Regelstrukturen zu gewährleisten, hieß es gegenüber der APA.
APA/Red.