Dazu zählen unter anderem ME/CFS und Long-COVID. Der Beschluss schafft erstmals einen einheitlichen Rahmen für klare Patientenpfade, medizinische Grundlagen und konkrete Modelle für den Versorgungsausbau in den Bundesländern.
Drei Modelle, eine Richtung
Für den Versorgungsausbau sind drei Strukturmodelle vorgesehen: spezialisierte Anlaufstellen wie Ambulanzen
oder Ambulatorien, abgestimmte Versorgungsnetzwerke aus verschiedenen Gesundheitsberufen sowie kombinierte Modelle aus Spezialambulanzen und wohnortnahen Netzwerken. Die Bundesländer können je nach regionalen
Gegebenheiten zwischen den Modellen wählen. Die Sozialversicherung wird als zentrale Leistungspartnerin für Diagnose und Behandlung festgeschrieben: Dazu zählen medizinische Abklärung, symptomorientierte Therapien
und unterstützende Maßnahmen nach aktuellem Wissensstand. Gemeinsam mit dem Nationalen Referenzzentrum
für postvirale Erkrankungen und der Gesundheit Österreich GmbH sollen die medizinischen Leitlinien weiterentwickelt und die Datenlage verbessert werden. „Niemand soll mehr mit einer schweren Erkrankung im System alleingelassen werden“, betonte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.