
Neben der bisherigen automatischen Übertragung durch die Fortbildungsabteilung gibt es nun zwei zusätzliche Wege: die Antragstellung auf Punkteeintragung und die Selbsteintragung von Fortbildungspunkten.
Antragstellung leicht gemacht
Apothekerinnen und Apotheker können Fortbildungspunkte für bestimmte anerkannte Veranstaltungen wie DFP-Fortbildungen, Erste-Hilfe-Kurse oder Fortbildungen laut WBK-Krankenhausapothekerliste selbst beantragen. Das Webformular dafür steht im Serviceportal der Apothekerkammer sowie direkt über das persönliche Fortbildungskonto zur Verfügung.
Selbsteintragung für individuelle Leistungen und Selbststudium
Neu ist auch die Möglichkeit zur direkten Selbsteintragung im Fortbildungskonto. Diese gilt für:
• Individuell absolvierte Fortbildungen wie eigene Vortragstätigkeit, Hospitationen oder anerkannte Fortbildungen im Ausland (max. 24 Punkte)
• Selbststudium pharmazeutischer oder medizinischer Fachliteratur ohne Lernerfolgskontrolle (max. 54 Punkte).
Hierbei erfolgt die Punktevergabe ebenfalls direkt durch das Kammermitglied im persönlichen Fortbildungskonto. Pro Ausgabe können bis zu vier Punkte nach tatsächlichem Zeitaufwand eingetragen werden. Diese neuen Eintragungswege tragen der zunehmenden Vielfalt moderner Lernformen Rechnung und stärken die Eigenverantwortung der Berufsangehörigen.
Was bleibt gleich?
Die Verpflichtung, innerhalb von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte zu sammeln, bleibt aufrecht. Davon müssen mindestens 45 Punkte aus akkreditierten pharmazeutisch-fachspezifischen Fortbildungen stammen, wovon mindestens 16 Punkte durch Präsenzveranstaltungen zu absolvieren sind.
Alle Details zur verpflichtenden Fortbildung sowie zur Eintragung sind unter www.apothekerkammer.at abrufbar.