Zuckersteuer

Wie andere Länder besteuern – und wo Österreich steht

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Zuckerwürfel © Shutterstock
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Modelle im Vergleich

Großbritannien erhebt seit 2018 eine gestaffelte Abgabe: Ab 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden rund 20,8 Pence pro Liter fällig, ab 8 Gramm mehr. Der Zuckergehalt in Softdrinks sank seither um 47 %, ab 2028 sollen auch milchbasierte Getränke einbezogen werden. Frankreich besteuert seit 2012 in drei Preisstufen, zuletzt deutlich erhöht; die Einnahmen fließen in die Krankenversicherung landwirtschaftlicher Beschäftigter, die Lenkungswirkung blieb jedoch gering. Portugal führte die Steuer 2017 ein, seither ging der Absatz stark zuckerhaltiger Getränke um rund 21 % zurück. Ungarn geht seit 2011 einen anderen Weg: Die „Chips-Steuer“ betrifft neben Softdrinks auch salzige Snacks und Süßwaren; der Konsum ging zunächst zurück, stieg mit steigendem Einkommen später wieder an. In Deutschland ist eine Steuer auf gezuckerte Getränke ab 2027 grundsätzlich vereinbart, die konkrete Ausgestaltung aber noch offen.

In Österreich existiert derzeit keine eigene Zuckersteuer. Laut Statistik Austria sind 34,5 % der Bevölkerung ab 15 Jahren übergewichtig, 16,6 % adipös. Unter Verweis darauf sprechen sich Verbraucherorganisationen und Teile der Sozialpartner für ein Modell nach britischem Vorbild aus. Das Wirtschaftsministerium hat sich bislang gegen eine Einführung ausgesprochen, das Finanzministerium beobachtet die Entwicklungen in den Nachbarländern.

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