Im Dezember 2017 wurde der erste Entwurf einer Überarbeitung veröffentlicht. Mehr als 6.000 Einzelkommentare musste die Arbeitsgruppe nach dieser Veröffentlichung bearbeiten. Nicht nur diese Arbeitslast, sondern auch Brexit-bedingte personelle Veränderungen, der Umzug der EMA und die COVID-19-Pandemie sorgten dafür, dass die Veröffentlichung der Revision erst am 25.08.2022 erfolgte.1
Der neue Anhang 1 wird am 25.08.2023 in Kraft treten und ist wesentlich detaillierter bzw. umfangreicher als seine Vorversionen (18 versus 58 Seiten, siehe Tabelle), wodurch
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