Steuerrechtliche Überlegungen

Maßnahmen bis zum Jahresende

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Investitionen

Durch das Vorziehen von Investitionen ins Anlagevermögen kann ein Unternehmen die Steuerlast im laufenden Jahr reduzieren. Zum einen steht das Instrument der degressiven Abschreibung zur Verfügung, maximal 30 % können im Jahr der Anschaffung als Abschreibungen angesetzt werden. Zum anderen kann durch die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis 800 Euro die volle Abschreibung unmittelbar steuermindernd genutzt werden. 

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