Ab 1. Mai Verschärfungen

ÖGK kürzt Leistungen

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Bereits seit 1. März wurde die Kostenübernahme von Zahnregulierungen eingeschränkt. Krankentransporte werden ab Mai von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nur mehr bezahlt, wenn eine entsprechende ärztliche Transportanweisung vorliegt.

Diese darf ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten ausgestellt werden und muss medizinisch begründet werden. Gestrichen wurde außerdem ab 1. März der Familienzuschlag beim Krankengeld ab dem 43. Tag. Bisher erhielten Alleinerziehende und Versicherte mit Kindern, deren Partner:in kein Einkommen hat, einen Zuschlag von 10 %. Begründet werden die Kürzungen mit dem finanziellen Druck durch geringere Einnahmensteigerungen und steigende Ausgaben.

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