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Neues Gesetz bringt mehr Kompetenzen für Apotheken

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Beratung in der Apotheke © Shutterstock
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Damit erhalten Apotheken künftig mehr Kompetenzen. Sie dürfen Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests wie Blutdruckmessungen durchführen. Außerdem werden die Öffnungszeiten deutlich flexibilisiert. Die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken wird erleichtert. Das verbessert die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Bereich. “Die österreichweit 1400 Apotheken sind für viele Menschen erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Mit dem neuen Gesetz können wir die hohe Kompetenz der Mitarbeiter:innen noch besser nützen”, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. Das Gesetz soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. 

Die Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr zeigte sich optimistisch für die Zukunft: „Die Apothekengesetznovelle kann die Grundlage für eine noch  umfassendere gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung schaffen. Mit dem Beginn der parlamentarischen Begutachtung ist ein erster Schritt in diese Richtung gesetzt.“

Die rund 1.400 Apotheken versorgen die Bevölkerung in Österreich mit lebenswichtigen Medikamenten. Mit der Novelle des Apothekengesetzes findet die erste umfassende Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen seit 1984 statt. Ziel ist es, den Patient:innen mehr Beratung und Service zu bieten und die hohe Kompetenz der Apotheker:innen zu nützen. Die umfassende Novelle wurde am Freitag in Begutachtung geschickt. Sie soll Anfang 2024 in Kraft treten.

Durchführen von Gesundheitstests

Wesentlicher Eckpunkt der Novelle ist die Möglichkeit, einfache Gesundheitstests in Apotheken anzubieten. So sollen etwa Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen durchgeführt werden. Klargestellt wird außerdem, dass Apotheker:innen auch Medikationsanalysen für die Patient:innen durchführen dürfen. So sollen mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten aufgezeigt werden. Gleichzeitig wird der niedergelassene Bereich durch dieses Angebot entlastet.

“Apotheken sind oft die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Sie bieten kompetente Beratung, spontan und ohne Termin. In der Pandemie haben wir gesehen, was sie leisten: Die Apotheken haben in kürzester Zeit ein landesweites Netz für Testungen aufgebaut, das die Bevölkerung gut annahm. Die Erweiterung der Kompetenzen ist ein logischer Schritt und ein großer Gewinn für die wohnortnahe Versorgung - gerade am Land”, so Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Deutliche Ausweitung der Öffnungszeiten auf 72 Stunden pro Woche

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine deutliche Ausweitung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten vor. Die zulässige Gesamtöffnungszeit wird von 48 auf maximal 72 Stunden pro Woche angehoben. Apotheken können werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Damit wird die Medikamentenversorgung gerade zu Randzeiten und an Wochenenden deutlich erweitert.

Ausgelagerte Abgabestellen und Erweiterung der Filialapotheken

Apotheker:innen können künftig auch Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten betreiben, wenn es in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Die Zahl der Filialapotheken wird zudem von eine auf maximal drei erweitert. Mit diesen Maßnahmen wird die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Gebieten erleichtert.

APA/Red.

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