„Unternehmen brauchen Planbarkeit, um ihrem Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln nachkommen zu können. Gesetzliche Regelungen, die langfristig gelten, tragen zu einer solchen Planbarkeit bei. Wenn aber wesentliche Gesetze alle zwei Jahre neu diskutiert werden, dann schafft das Unsicherheit. Daher ist der gesetzte Schritt des Ministerrats zur Verlängerung entsprechender Regelungen zumindest bis 2029 positiv zu sehen“, so Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG.
Konkret betrifft dies die Preisbildungsregeln für Generika und Biosimilars, das Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten sowie die Richtlinien zum Parallelhandel. Diese galten in den vergangenen Jahren jeweils nur für zwei Jahre. „Ein Standort glänzt beispielsweise dadurch, dass sich Unternehmen auf bestimmte Rahmenbedingungen und Spielregeln verlassen können. Ist das nicht der Fall, suchen sich Unternehmen andere, attraktivere Märkte und Länder, um dort zu forschen und zu produzieren. Nicht zuletzt wirken sich Preis- und Erstattungsregeln unmittelbar auf die Verfügbarkeit von Medikamenten aus, sowohl von bewährten wie von neuen, innovativen. Wer eine stabile und idealerweise hochmoderne Versorgung haben möchte, muss das berücksichtigen“, erläutert Herzog.