Kein Register bei Patientenverfügungen

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Der Grund: Viele Spitäler seien nicht über etwaige Verfügungen informiert, da ein zentrales Onlineregister fehlt. Auch sind die Verfügungen nicht Teil der Elektronischen Gesundheitsakte (Elga). Zwar führen sowohl der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak) als auch die Notariatskammer jeweils in Kooperation mit dem Roten Kreuz bundesweite Onlineregister, diese seien aber nicht miteinander verknüpft. Örak-Generalsekretär Bernhard Hruschka kritisiert in dem Bericht eine bestehende Gesetzeslücke: „Es gibt aktuell leider keine gesetzliche Verpflichtung der Krankenanstalten oder des Arztes, das Vorliegen einer Patientenverfügung elektronisch abzufragen.“ Warum die Verfügungen nicht Teil von Elga sind, obwohl es dafür seit 2019 die rechtliche Möglichkeit gebe, verstehe er nicht. Derzeit empfiehlt die Kammer Betroffenen, die Verfügung als Scheckkarte immer mitzuführen.

Red.

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