Dass bis zum Jahr 2028 insgesamt 14 Mrd. Euro aus dem Finanzausgleich in die Reformen von Gesundheit und Pflege fließen sollen, wurde bereits im November 2023 beschlossen. Wie konkret diese Mittel in den kommenden fünf Jahren eingesetzt werden sollen, wurde nun von der Bundeszielsteuerungskommission (BZK) festgelegt. Der Zielsteuerungsvertrag enthält konkrete Maßnahmen und klare Regeln für den Einsatz der Mittel, wobei die jeweiligen Projekte auf Landesebene festgelegt werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen kostenlose Impfangebote, der Ausbau von telemedizinischen Angeboten und die Weiterentwicklung von ELGA. „Gesundheit darf keine Frage der Geldbörse sein. Das ist das große Ziel dieser Gesundheitsreform“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch.