"Mehr Sicherheit"

Besuchereinschränkungen in Wiener Spitälern bleiben

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Besuch im Spital © Shutterstock
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Begründet wird die Entscheidung in Wien mit den positiven Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten und mit mehr Sicherheit. "Es ist wichtig, die Besucherinnen und Besucher zu lenken und die Anzahl einzugrenzen", sagte Elena Reghenzani vom WiGev der APA. Negative Corona-Tests zum Einlass sind nicht nötig, Personen ab sechs Jahren müssen aber weiterhin FFP2-Masken tragen.

Die Besuchszeiten wurden von Montag bis Sonntag auf 14.00 bis 17.00 Uhr vereinheitlicht. Der letzte Einlass ist um 16.00 Uhr. Mittwochs, an den Wochenenden und an Feiertagen haben Patienten zusätzlich die Möglichkeit, zwischen 17.30 und 19.00 Uhr Besucher zu empfangen.

Patienten in Einrichtungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in Wien dürfen ebenfalls nur drei Besucher, die FFP2-Maske tragen, pro Tag empfangen. "Im Sinne der Sicherheit der Patienten und Patientinnen bitten wir Sie, sowohl die Dauer als auch die Personenanzahl pro Tag für den Besuch Ihrer Angehörigen einzuschränken", heißt es auf der Homepage. Dieselbe Regelung trifft auch für die Barmherzigen Brüder und das St. Josef Krankenhaus zu. Im Orthopädischen Spital Speising dürfen maximal zwei Besucher pro Patient gleichzeitig im Zimmer oder am Gang sein. Die Besuchsdauer beträgt eine Stunde. Kinder unter sechs Jahren sind nicht erlaubt.

Der WiGev verwies auf zahlreiche Studien zum positiven Einfluss von Besuchern am Krankenbett. Allerdings dürfe das Kommen und Gehen nicht uneingeschränkt sein und müsse gelenkt werden. "Damit ist sichergestellt, dass unsere Patienten einerseits täglich und verlässlich von ihren Angehörigen Besuch bekommen können. Gleichzeitig trägt die Lenkung aber auch dazu bei, die Anzahl der Besucher so einzugrenzen, dass Patient nicht gestört oder überfordert werden", hieß es in einer Stellungnahme. Besondere Rücksicht müsse auf Patienten gelegt werden, die in Mehrbettzimmern liegen.

Patientenanwalt kritisch

Weiterhin solle es aber Ausnahmeregelungen, etwa in der Neonatologie, geben, wie Reghenzani bekräftigte. In speziellen Fällen dürfen auch positiv auf das Coronavirus getestete Personen Krankenhäuser betreten. Etwa, wenn es um die Begleitung oder den Besuch von minderjährigen Patienten geht, bei Begleitpersonen bei Geburten und im Rahmen von Palliativ- und Hospizbegleitung oder anderen kritischen Lebensereignissen.
Der Wiener Patientenanwalt Gerhard Jelinek sieht die Beibehaltung der Regelungen kritisch. "Unsere Erfahrung sagt, dass oft mehrere Familienmitglieder gleichzeitig kommen wollen, um jemanden zu besuchen und dass Besuch zu bekommen auch für den Heilungserfolg sehr, sehr positiv ist", so Jelinek im Ö1-"Morgenjournal. Der Austausch mit der Welt außerhalb des Spitals sei wichtig und gebe den Betroffenen auch eine optimistische Zukunftsprognose. "Wir wissen alle, dass eine positive Lebenseinstellung ein wesentlicher Heilungsfaktor neben der Therapie ist."

In Tirol operieren die landeseigenen "tirol kliniken", zu denen die Krankenanstalten in Innsbruck, Hall in Tirol, Natters und Zirl gehören, derzeit noch mit etwas strengeren Regeln als in Wien. An der Innsbrucker Klinik ist vorerst noch - bei FFP2-Maskenpflicht - ein Besucher pro Patient zu einer bestimmten Zeit erlaubt, in Hall Natters und Zirl zwei Besucher. Diese konkreten Regeln würden aber der Vergangenheit angehören, sobald die letzte Corona-Schutzverordnung mit Ende April ausgelaufen sei, sagte Johannes Schwamberger, Sprecher der tirol kliniken, zur APA. Nicht ausschließen wollte er, dass man auch schon früher zumindest lockere. Mit Auslaufen der Verordnung plane man dann, generell ein neues Besucher- bzw. Besuchszeitenkonzept zu implementieren. Man wolle hier einiges "neu denken". Das neue Konzept soll voraussichtlich auf den Ergebnissen einer durchgeführten Befragung basieren. 1.000 Menschen - Mitarbeiter, Patienten und Besucher - seien nämlich nach ihrer Meinung über Einschränkungen und dergleichen befragt worden. So sei etwa herausgekommen, dass sich über Einschränkungen bei Besuchen fast nur die Besucherinnen und Besucher selbst beschweren würden. Auch gebe es auch Unterschiede je nach medizinischem Fach. So würden im Bereich der Psychiatrie vor allem auch Mitarbeiter darauf drängen, dass wieder verstärkt Angehörige Spitalsbesuche absolvieren dürfen.

In Oberösterreich stimmten sich die Klinken und Spitäler ab und haben noch strengere Regelungen als in Wien. Derzeit gelte, dass pro Patient zwei Besucher - mit FFP2-Maske - pro Tag für eine Stunde zu den allgemeinen Besuchszeiten erlaubt seien. Bei Patienten mit besonderen Lebensereignissen gebe es aber individuelle Vereinbarungen, hieß es aus dem Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Ried. Man warte auf die Verordnung aus dem Gesundheitsministerium, was ab Ende April gelten werde und werde sich dann wieder oberösterreichweit abstimmen, waren sich OÖ. Gesundheitsholding und Ordensklinikum Linz einig.

Unterschiedliche Regelungen

Die Besucherobergrenze in Vorarlberg liegt laut offiziellen Angaben der Krankenhausbetriebsgesellschaft der Landesspitäler und auch am Stadtspital Dornbirn derzeit bei zwei Besuchern pro Patient am Tag. Es gilt dabei FFP2-Maskentragepflicht für alle ab 14 Jahren. Kinder ab sechs Jahren müssen einen Mundnasenschutz tragen.

In den Krankenhäusern im Bundesland Salzburg wurde die 3G-Regel aufgehoben, es gibt auch keine Zutrittskontrollen und Besucheroberzahlen mehr. Allerdings müssen alle Besucher, Patienten und Begleitpersonen in Gebäuden eine FFP2-Maske tragen. Außerdem haben verkehrsbeschränkte Menschen abseits von Notfällen keinen Zutritt. Besucher von Hochrisikobereichen (etwa Intensivstationen, Neonatologie, Onkologie) müssen entsprechende Schutzausrüstung tragen. Ausnahmen gelten je nach Spital für Kinder, Schwangere oder Angehörige von Minderjährigen oder Patienten im Palliativbereich. In den Salzburger Landeskliniken (SALK) wurden zudem die Besuchszeiten gegenüber der Vor-Corona-Zeit weitgehend vereinheitlicht.

In der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft KAGes kann nach Anmeldung auf der jeweiligen Station pro Patient und pro Tag ein Besucher für maximal 30 Minuten zugelassen werden. In einem Patientenzimmer darf sich dabei gleichzeitig immer nur ein Besucher aufhalten. Ausnahmen von den Besuchsregelungen sind für Palliativ- und Hospizbegleitung und bei Patienten in kritischen Lebensereignissen möglich. Situationsbedingt können einzelne Häuser, Kliniken oder auch Abteilungen und Stationen abweichende Regelungen festlegen, hieß es auf APA-Anfrage.

In den burgenländischen Spitälern der KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten GmbH) will man hingegen wieder zu den Besucherregelungen aus Zeiten vor der Pandemie zurückkehren. Entsprechend der Vorgabe des Bundes besteht noch bis Ende April FFP2-Maskenpflicht, danach nicht mehr. Die Besuchszeiten werden wieder ausgeweitet, es werde aber verstärkt darauf geachtet, dass diese auch wirklich eingehalten werden, betonte ein Sprecher der KRAGES auf APA-Anfrage. Bei der Anzahl an Besuchern wird es keine Beschränkungen mehr geben. Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt verwies man auf die derzeit geltenden Regelungen aus dem vergangenen Dezember. Patienten, die geplant stationär aufgenommen werden sollen, brauchen demnach ein negatives PCR-Testergebnis. Zudem besteht Maskenpflicht.

Eine Besucherobergrenze in den Spitälern gibt es in den Kärntner Landeskliniken der Kabeg bereits nicht mehr. "Es wird aber gebeten, bei den Besuchen auf die medizinischen und pflegerischen Abläufe sowie Mitpatienten Rücksicht zu nehmen", sagte Krankenhaussprecherin Nathalie Trost auf APA-Anfrage. Maskenpflicht und Handdesinfektion für Besuchen und Patienten außerhalb ihrer Zimmer bleibe vorerst aufrecht - ob auch über April hinaus, werde noch entschieden.

In Niederösterreich herrscht in den Kliniken sowie in den Pflege- und Betreuungs- sowie Pflege- und Förderzentren Maskenpflicht, teilte die Landesgesundheitsagentur (LGA) auf Anfrage mit. Verkehrsbeschränkte und symptomatische Personen dürfen die Einrichtungen nicht betreten. "Je nach Standort und Situation können noch zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden", hieß es. Am Universitätsklinikum Tulln seien Besuche beispielsweise auf den Zeitraum von 13.00 bis 17.00 Uhr zeitlich begrenzt. Eine Beschränkung der Besucheranzahl gebe es nicht.

APA/Red.

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