Das Gesetz gilt als die größte gesellschaftliche Reform des im kommenden Frühjahr aus dem Amt scheidenden Präsidenten Emmanuel Macron. Damit zählt Frankreich zu den wenigen Ländern, in denen Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen möglich ist.
In den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Spanien und Portugal ist die Tötung auf Verlangen durch eine dritte Person möglich, aber ebenso an strenge medizinische Auflagen geknüpft. Zu unterscheiden sind Länder wie Deutschland, Österreich und die Schweiz, in denen der assistierte Suizid, also die selbstständige Einnahme des tödlichen Präparats, erlaubt, die aktive Sterbehilfe aber strafbar ist.
Quelle
Sénat: Droit à l'aide à mourir. Dossier législatif, Loi n° 2026-794 du 18. August 2026. Sénat 2026