Praxisleitfaden für Bezug, Verwendung und Dokumentation

Alkohol-Merkblatt: Jetzt neu

Artikel drucken
Alkoholblatt © APOVERLAG
© APOVERLAG

Die aktualisierte Ausgabe bietet Apotheken eine praxisnahe Orientierung zu allen relevanten Vorschriften rund um den Bezug, die Verwendung und die Dokumentation von Alkohol im Apothekenbetrieb.


Was ist neu?


Das Merkblatt berücksichtigt die aktuellen Bestimmungen des Alkoholsteuergesetzes 2022 sowie die jüngsten Änderungen in der Verwaltungspraxis. Besonders wichtig: Für Apothekenneugründungen gilt seit 2022 ein vereinfachtes Verfahren, das den Bezug unversteuerten Alkohols bis zu 150 Liter pro Jahr ohne Freischein ermöglicht – vorausgesetzt, die Anzeige beim Zollamt erfolgt rechtzeitig. Für bestehende Betriebe bleibt die Bewilligung mittels Freischein weiterhin relevant, inklusive der Pflicht zur Meldung von Änderungen binnen drei Tagen.


Praxisrelevante Inhalte


• Aufzeichnungen und Dokumentation: Das Merkblatt erläutert detailliert, wie Zugänge, Verwendungen und Abgaben von Alkohol korrekt zu verbuchen sind.
• Kleinmengenregelung: Bis zu drei Raumliter gelten als „Kleinmenge“.
• Steuerrechtliche Aspekte: klare Hinweise zur Unterscheidung zwischen steuerfreiem und versteuertem Alkohol, inklusive Exkurse zu Aponorm-Produkten, Schwedenbitter und Desinfektionsmitteln
• Lagerung und Sicherheit: neue Vorgaben zur Einstufung von Ethanol als Gefahrenkategorie 2 gemäß der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

Das Merkblatt ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle Apotheken, die Alkohol zur Herstellung von Arzneimitteln oder zur Abgabe in Kleinmengen verwenden. Es unterstützt bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und minimiert das Risiko steuerlicher und rechtlicher Konsequenzen.

Exklusiv beim ApoVerlag erhältlich. Weitere Informationen unter www.apoverlag.at.

Das könnte Sie auch interessieren