
Die zentrale Änderung: Neben der gewohnten automatischen Punkteübertragung von anerkannten Fortbildungen durch die Fortbildungsabteilung gibt es nun zwei weitere Wege, wie Fortbildungspunkte ins persönliche Fortbildungskonto gelangen können – durch eigenständige Antragstellung oder durch Selbsteintragung.
Eigenständige Antragstellung & Selbsteintragung
Apotheker:innen können Fortbildungspunkte für anerkannte Ärztefortbildungen (DFP), Erste-Hilfe-Kurse sowie Fortbildungen der WBK-Krankenhausapothekerfortbildungsliste selbst beantragen. Hierzu steht ein unkompliziertes Webformular zur Verfügung, welches über das Fortbildungskonto oder direkt über das Serviceportal der Apothekerkammer erreicht werden kann.
Für bestimmte individuell absolvierte Fortbildungen (max. 24 Fortbildungspunkte) oder das Selbststudium pharmazeutischer bzw. medizinischer Fachliteratur ohne Lernerfolgskontrolle (max. 54 Fortbildungspunkte) können Mitglieder ihre Fortbildungspunkte direkt selbst im Fortbildungskonto eintragen. Zu den individuell absolvierten Fortbildungen zählen etwa eigene Vortragstätigkeiten im Rahmen von anerkannten Fortbildungen, Hospitationen sowie anerkannte Fortbildungen im Ausland. Diese neuen Möglichkeiten unterstützen die eigenverantwortliche Dokumentation von Fortbildungsleistungen und tragen der zunehmenden Vielfalt moderner Lernformate Rechnung.
Was bleibt unverändert?
Die Verpflichtung, innerhalb von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte zu erreichen, bleibt bestehen. Mindestens 45 Punkte müssen aus akkreditierten pharmazeutisch-fachspezifischen Fortbildungen stammen, davon mindestens 16 Punkte durch physische Präsenzveranstaltungen. Neu ist die Möglichkeit, maximal 24 Punkte durch individuell absolvierte Fortbildungen und bis zu 54 Punkte durch Selbststudium zu sammeln. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Apothekerkammer.