Die FSME-Impfung wurde 1976 in Österreich eingeführt. Sie ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte: „Die FSME-Impfung konnte mehr als 10.000 Hospitalisierungen, davon 4.000 mit schweren Verläufen wie einer Entzündung des Gehirns oder des Rückenmarks, abwenden. Außerdem konnten 80 Todesfälle vermieden werden“, betonte Prof. Priv.-Doz. Dr. Judith Aberle, MD, vom Zentrum für Virologie der MedUni Wien bei einer Pressekonferenz: „Ohne Impfung hätten fast fünfmal so viele Menschen im Spital behandelt werden müssen.“
Doch die ursprünglich sehr hohe Durchimpfungsrate sowie der Anteil jener, die sich regelmäßig auffrischen lassen, nehmen seit einigen Jahren laufend ab, obwohl das Infektionsrisiko nach wie vor gegeben ist, berichtete Virologin Aberle. Der Klimawandel hat mittlerweile auch dazu geführt, dass Zecken sogar im Winter aktiv sind. Das wiederum erhöht das Infektionsrisiko. „Einstweilen ist kein Bundesland FSME-frei“, warnte Aberle.
• Grundimmunisierung: drei Teilimpfungen innerhalb von 12 Monaten
• Erste Auffrischungsimpfung: drei Jahre nach Abschluss der Grundimmunisierung
• Weitere Auffrischungsimpfungen alle fünf Jahre
• Ab dem 60. Lebensjahr alle drei Jahre
• Schnellimmunisierung möglich
Titerbestimmung selten sinnvoll
Die aktuellen Impfempfehlungen wurden bereits entsprechend angepasst: Das Nationale Impfgremium empfiehlt im aktuellen Impfplan, sich sowohl die ersten zwei Impfungen der Grundimmunisierung als auch alle Auffrischungsimpfungen bereits vor Beginn der Zeckensaison im Jänner oder Februar zu holen. „Wird eine Impfung versäumt bzw. ist es zu längeren Impfabständen gekommen, kann diese dennoch mit einer einzigen Impfung nachgeholt werden, sofern bereits mindestens zwei Impfungen im Abstand von maximal 12 Monaten erfolgt sind“, stellt Priv.-Doz. Mag. Dr. Maria Paulke-Korinek, Leiterin Abteilung für Impfwesen, BMASGPK klar. In den e-Impfpass müssen FSME-Impfungen nicht verpflichtend eingetragen werden, aber „sie sollten eingetragen werden“, empfiehlt Paulke-Korinek.
Von einer Titerbestimmung zur Abschätzung der Schutzdauer rät die Expertin ab: „Titerbestimmungen sind weder notwendig noch empfohlen. Nur bei speziellen Fragestellungen, beispielsweise bei einer Immunsuppression, kann eine Titerbestimmung sinnvoll sein, aber dann in Form von Neutralisationstests in Speziallabors.“
Postexpositionelle Prophylaxe
„Im Falle eines Zeckenstichs sollte eine FSME-Impfung so rasch wie möglich verabreicht werden, auch wenn die betroffene Person noch nie gegen FSME geimpft wurde“, erläuterte Paulke-Korinek die neuen Empfehlungen. „Wenn ein Zeckenstich nach der ersten Impfdosis erfolgt ist, sollte aber in das Schnellimmunisierungs-Schema gewechselt werden.“ Erkrankt die ungeimpfte Person allerdings an FSME, ist die Diagnostik durch die Erst-Impfung nach dem Zeckenstich deutlich erschwert bzw. es entstehen dadurch falsch positive Befunde.