Arbeitsrecht ist nicht gleich Apothekenarbeitsrecht. Kollektivvertragliche Bestimmungen, das Gehaltsschema, Vorrückungen, Teilzeit, Mehrarbeit, Nachtdienste und Bereitschaftsdienste oder die Freistellung für Fortbildungen schaffen Rahmenbedingungen, die spezifisches Wissen erfordern. Allgemeine arbeitsrechtliche Kenntnisse allein reichen deshalb bei komplexeren Fragestellungen oft nicht aus.
Die Jurist:innen des VAAÖ beschäftigen sich tagtäglich mit den berufsspezifischen Anliegen der angestellten Apotheker:innen. Sie kennen den Kollektivvertrag nicht nur aus ihrer Beratungspraxi
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