
Der Betriebsrat stellt eine Verbindung zwischen den Beschäftigten und der Firmenleitung dar. Er setzt sich für die Rechte der Belegschaft gegenüber den Betriebsinhabern ein, zum Beispiel indem er die Einhaltung von Kollektivverträgen kontrolliert oder Betriebsvereinbarungen abschließt. Er hat das Recht, bei gewissen betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken, wie zum Beispiel zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese ggf. bei Gericht anzufechten. Er kann auch bei der Arbeitszeitgestaltung, Datenschutz, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes u. ä. mitwirken.
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