Azithromycin

EU veschärft Indikationen

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Statt Sammelbegriffen stehen künftig klar Diagnosen: Aus „Infektionen der oberen Atemwege“ werden beispielsweise Streptokokken-Tonsillopharyngitis und bakterielle Sinusitis, bei Gonorrhoe gilt nur noch die Kombinationstherapie. Akne vulgaris, H. pylori-Infektion und Asthma-Prophylaxe entfallen mangels positiver Nutzen-Risiko-Bewertung.

Neu ist auch ein Warnhinweis: Wegen langer Gewebeverweildauer bleibt Azithromycin nach Therapieende nachweisbar und kann Resistenzen begünstigen. Einsatz nur nach sorgfältiger Abwägung, etwa wenn Beta-Laktame nicht infrage kommen.

Quelle

Fürst-Wilmes M, et al. Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2; Juni 2026

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