Statt Sammelbegriffen stehen künftig klar Diagnosen: Aus „Infektionen der oberen Atemwege“ werden beispielsweise Streptokokken-Tonsillopharyngitis und bakterielle Sinusitis, bei Gonorrhoe gilt nur noch die Kombinationstherapie. Akne vulgaris, H. pylori-Infektion und Asthma-Prophylaxe entfallen mangels positiver Nutzen-Risiko-Bewertung.
Neu ist auch ein Warnhinweis: Wegen langer Gewebeverweildauer bleibt Azithromycin nach Therapieende nachweisbar und kann Resistenzen begünstigen. Einsatz nur nach sorgfältiger Abwägung, etwa wenn Beta-Laktame nicht infrage kommen.
Quelle
Fürst-Wilmes M, et al. Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2; Juni 2026