Einschränkung der Macht der Ärztekammer

Gesundheitsreform steht in den Grundzügen

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Symbolbild Gesundheitsreform © Shutterstock
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Die Reform bringt eine weitreichende Einschränkung der Macht der Ärztekammer, was den Abschluss von Gesamtverträgen mit den Kassen, den Stellenplan oder Vetos etwa gegenüber Primärversorgungszentren oder Ambulatorien betrifft. Doch auch weitere Neuerungen sind vorgesehen, etwa was Arzneimittelverschreibungen, die Telemedizin und die Gesundheitsakte ELGA betrifft.

Die Ärztekammer läuft gegen die Reform Sturm, hat zehn Mio. Euro für eine Gegenkampagne mobilisiert und immer wieder mit einem vertragslosen Zustand gedroht - was allerdings erst lang nach Beschluss der Reform schlagend würde und laut Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne), der sich am Freitag mit Kammer-Chef Johannes Steinhart getroffen hat, ohnehin schon vom Tisch ist.

Der Wiener Ärztekammer-Vizepräsident Stefan Ferenci sah im Widerstand der Kammer die Sorgen seiner Kollegen etwa um ihre Kassenpraxen widergespiegelt. "In der Angst greift man zu drastischen Maßnahmen", sagte er in der Diskussionssendung. Es wäre besser gewesen, die Ärzte in die Reform einzubinden.

Dass die Kammer wirklich entmachtet wird, stellte der Gesundheitsökonom Thomas Czypionka vom Institut für Höhere Studien (IHS) in dieser Drastik in Abrede. Objektiv gesehen passiere dies nicht sehr weitreichend. Vielmehr gehe es darum, die Balance zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung herzustellen, sagte er in der ZiB2 des ORF. Derzeit habe die Kammer sehr stark die Oberhand.

APA/Red.

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