Darauf haben Sie Anspruch

Pflegefreistellung

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Hand einer alten Person hält jüngere Hände © Shutterstock
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In bestimmten Fällen haben Dienstnehmer:innen Anspruch auf die sogenannte Pflegefreistellung gemäß § 16 Urlaubsgesetz. Der Anspruch besteht, wenn Dienstnehmer:innen wegen der notwendigen Pflege einer/s erkrankten nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an der Arbeitsleistung nachweislich verhindert sind.

Die Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn die erkrankte Person aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung bzw. des Alters nicht sich selbst überlassen werden kann und ihr Hilfestellung geleistet werden muss. Es hande

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