Aus der VAAÖ-Rechtsberatung

Pensionsübertritt: Das ist zu beachten

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Ältere Apothekerin © Shutterstock
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Die ASVG-Pension wird nicht automatisch mit Erreichung des Pensionsalters ausgezahlt, sondern muss bei der PVA beantragt werden. Bezüglich des besten Zeitpunkts, ab dem man die Pension beziehen möchte, kann man sich bei der PVA beraten lassen bzw. kann man dort die Erstellung einer Vergleichsberechnung über die Pensionshöhe zum einen oder anderen Zeitpunkt beantragen.

Der Pensionsstichtag für die Alterspension ist für Männer nach wie vor der Monatserste nach dem 65. Geburtstag. Für Frauen gilt bislang noch ein Mindestalter für die Alterspension von 60 Jahren, dieses wird abe

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