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Motivkündigung und gefährliche Drohung

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Obwohl eine Kündigung in Österreich grundsätzlich nicht begründet werden muss, gibt es gewisse Gründe, die vom Gesetzgeber als so verwerflich angesehen werden, dass die Kündigung ausnahmsweise angefochten werden kann. Als Anfechtungsgründe nennt das Gesetz vornehmlich verpönte Motive oder Sozialwidrigkeit.

Als verpönte Motive für eine Kündigung gelten insbesondere:

  • Beitritt oder Tätigkeit in einer Gewerkschaft oder Mitgliedschaft des Arbeitnehmers zu Gewerkschaften
  • Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüc

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