Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Gar nicht so schwierig

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Eine Arbeitnehmerveranlagung ist möglich, wenn der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt eingelangt ist, das wird zwischen Jänner und Februar der Fall sein. Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu maximal fünf Jahre rückwirkend gemacht werden und kann beim Finanzamt direkt oder online über FinanzOnline eingebracht werden. Sollten Sie zum ersten Mal das FinanzOnline-Portal verwenden, müssen Sie sich dort zunächst einmal mit allen persönlichen Daten registrieren (Formular unter finanzonline.bmf.gv.at). Sie erhalten dann per Post die Zugangsdaten zu Ihrem Konto. Falls Sie bereits ei

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