Verpflichtende Fortbildung

DAS ist gerecht: Fortbildungszeit ist Arbeitszeit

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v. l. n. r.: Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi (VAAÖ-Vizepräsidentin), Mag. pharm. Raimund Podroschko (VAAÖ-Präsident), Mag. pharm. Elisabeth Biermeier (Landesgruppenobfrau von NÖ), Mag. pharm. Irina Schwabegger-Wager (GK-Obfrau), Mag. iur. Norbert Valecka (VAAÖ-Direktor) und Mag. pharm. Petra Griesser (Landesgruppenobfrau der Steiermark) © Schmolke Gerhard
v. l. n. r.: Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi (VAAÖ-Vizepräsidentin), Mag. pharm. Raimund Podroschko (VAAÖ-Präsident), Mag. pharm. Elisabeth Biermeier (Landesgruppenobfrau von NÖ), Mag. pharm. Irina Schwabegger-Wager (GK-Obfrau), Mag. iur. Norbert Valeck © Schmolke Gerhard

Ende Februar hat der Nationalrat beschlossen, dass Fortbildungszeiten als Arbeitszeit zu gelten haben und der Dienstgeber die anfallenden Kosten übernehmen muss, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Fortbildung besteht. Das heißt:

  • Die angestellten Apotheker:innen haben zukünftig Anspruch auf Dienstfreistellung, Zeitausgleich oder finanzielle Abgeltung der für die vorgeschriebene Fortbildung aufgewendeten Zeit.
  • Die Kosten für diese Fortbildungsveranstaltungen müssen die Dienstgeber:innen tragen.
  • Zudem besteht in diesem Zusammenhang ein besonderer Kündig

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