Bis zu 72 Stunden pro Woche 

Längere und flexiblere Öffnungszeiten für Apotheken

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Medikamente © Shutterstock
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Eine Änderung betrifft die Öffnungszeiten, die von bisherigen 48 Stunden auf nunmehr 72 Stunden pro Woche erhöht werden sollen. Der entsprechende Gesetzesantrag der Regierungsparteien wurde einstimmig im Gesundheitsausschuss verabschiedet.

Zusätzlich wird den Apotheken die Möglichkeit eingeräumt, eine Reihe von Gesundheitstests wie etwa Blutdruck- und Blutzuckermessungen oder die Analyse von Harnproben durchzuführen. Ebenfalls dürfen sie nun ausgelagerte Abgabestellen einrichten und bis zu drei Filialen betreiben. Trotz dieser positiven Entwicklungen bleibt das Impfen in Apotheken vorerst weiterhin untersagt.

Des Weiteren stellt der Bund insgesamt 5 Mio. € für die Eindämmung von HIV-Infektionen bereit. Gemäß einer Änderung des Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetzes erhalten krankenversicherte Personen, die antivirale Medikamente zur Prävention einer HIV-Infektion erwerben, ab dem 1. April 2024 einen Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal jedoch 60 €. Zusätzlich werden regelmäßige ärztliche Beratungsgespräche im Zusammenhang mit der Präexpositionsprophylaxe (PrEP) mit 25 € pro Quartal unterstützt.

Apotheken können nun 15 Stunden am Tag geöffnet haben

Für die Apotheken bedeutet dies, dass sie zukünftig werktags zwischen 6 und 21 Uhr sowie samstags zwischen 6 und 18 Uhr ihre Kund:innen betreuen können, über die verpflichtenden Kernzeiten hinaus. Die Festlegung der Kernöffnungszeiten obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden, die auch in dringenden Fällen Notfallbereitschaften anordnen können.

Zusätzlich zu den erweiterten Öffnungszeiten sollen Apotheken nun auch einfache Gesundheitstests anbieten können. Dies umfasst die Probengewinnung mittels Blutentnahme aus der Kapillare sowie die Abstrichnahme aus Nase und Rachen.

Um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen, insbesondere in ländlichen Gebieten, wird es Apotheken gestattet, Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten (maximal 10 Stunden pro Woche) zu betreiben, wenn in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke vorhanden sind. Zudem dürfen Apotheken bis zu drei Filialen betreiben und unter bestimmten Bedingungen dringend benötigte Arzneimittel an Patient:innen oder immobile Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen zustellen.

Die Änderungen bezüglich der Konzessionsvergabe für Apotheken sollen den Generationenwechsel fördern. Personen über 65 Jahre sowie Personen, die länger als drei Jahre nicht in einer öffentlichen Apotheke tätig waren, werden von der Konzessionsvergabe ausgeschlossen. Ein Berufsverbot soll es nicht sein, da bestehende Konzessionen unberührt bleiben und andere Beschäftigungsmöglichkeiten weiterhin zur Verfügung stehen.

OTS/RED

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