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Finanzausgleich & Gesundheitsreform

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Finanzminister Magnus Brunner, Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Johannes Rauch bei der Präsentation der Gesundheitsreform. © BKA/Florian Schrötter
Finanzminister Magnus Brunner, Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Johannes Rauch bei der Präsentation der Gesundheitsreform. © BKA/Florian Schrötter

Der Verteilungsschlüssel der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (68 zu 20 zu 12 %) wird bis 2028 gleich bleiben, der Bund wird aber jährlich € 2,4 Mrd. mehr zuschießen. € 1,1 Mrd. davon werden über einen neu eingerichteten Zukunftsfonds fließen.

Die ebenfalls präsentierte Gesundheitsreform soll noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden und am 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Das Motto „digital vor ambulant vor stationär“ soll dem gesamten Gesundheitsbereich Leitgedanke sein. Die gegenüber der Ärztekammer gemachten Abstriche verteidigte Rauch als Kompromiss. Wichtig sei ihm, dass jedes Vetorecht der Ärztekammer gegen Stellenpläne, Primärversorgungseinrichtungen, Ambulatorien und Gruppenpraxen gefallen sei. Künftig sollen € 300 Mio. pro Jahr zusätzlich in den niedergelassenen Bereich fließen. Rund € 600 Mio. sind im Finanzausgleich für Spitalsambulanzen sowie die Strukturreformen vorgesehen. Für das Impfen sind € 90 Mio., für die Gesundheitsförderung € 60 Mio., für die Digitalisierung € 51 Mio. und für ein Bewertungsboard für Arzneimittel € 3 Mio. pro Jahr vorgesehen. Der Bund verpflichtet sich zu den angekündigten zusätzlichen Stellen für Kassenärzt:innen. Die ÖGK soll einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag mit den Ärzt:innen abschließen. Die ursprünglich geplante Wirkstoffverschreibung musste aus den Plänen weichen.

IT

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