Die Apothekenbetriebsordnung (ABO) 2005 benennt in § 10 die Pflicht des Apothekers, Kunden, Ärzte und Anwender von Arzneimitteln besonders auch hinsichtlich der Arzneimittel-sicherheit zu informieren und zu beraten. Die Hauptkommunikationspartner der Apothekerschaft sind Kunden, Patienten, pflegende Ange-hörige, Pflegedienste, Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen und Mitarbeiter. Die meisten Gesprächssituationen ergeben sich bei der Abgabe und Beratung von Arznei- und Hilfsmitteln, beim Medikationsmanagement, der Visite und der Stationsarbeit/-begehung.
Kommunikation ist eine ho
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