ÖAZ Aktuell (Ausgabe 16/2007)

Serien 16/2007

SERIEN

Tara-News: Sebivo®
»Arzneimittel« Kultur
Neue Wirkstoffe: Lestaurtinib
Steuer-Service für Apotheken

Ein Service der Kanzlei Schober, Wien/Klagenfurt

Gebühren-News (Teil I)

Valorisierung der festen Gebühren
Aufgrund der Ermächtigung im Budgetbegleitgesetz (BBG) 2007, die festen Gebühren für Schriften und Amtshandlungen nach dem Gebührengesetz (GebG) jährlich der Inflationsrate anzupassen, hat der Finanzminister mit Verordnung vom 15. 6. 2007 ab 1. 7. 2007 u.a. folgende Sätze um rund 1,3 % angehoben: Gebühren für Eingaben und Beilagen, Protokolle, Reisedokumente, Visa, Unterschriftsbeglaubigung, Zeugnisse etc. Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses (zuvor
€ 69,00) beträgt z.B. seit 1. 7. 2007 € 69,90.

Gebührenbefreiung für Software-Lizenzverträge
Mit dem BBG 2007 wurde die Gebührenbefreiung für Werknutzungs-, Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge rückwirkend ab 1. 1. 2002 trotz gegenteiliger Rechtsprechung auf Verträge über die Nutzung von (Standard-) Software ausgedehnt. Ist die Gebührenschuld im bereits abgeschlossenen Verfahren nach dem 31. 12. 2001 entstanden, kann man innerhalb eines Jahres ab Zustellung die Aufhebung des Gebühren-Bescheides beantragen.

Gebührenrichtlinie 2007
Mit der im Frühjahr 2007 veröffentlichten Gebührenrichtlinie (GebRL) hat das BMF seine Rechtsmeinung zu zahlreichen Zweifelsfragen mitgeteilt. Die Richtlinie ist in allen offenen Fällen und bei Gebührenprüfungen innerhalb der Verjährungsfrist (fünf Jahre) anzuwenden.
Nach dem GebG unterliegen neben »Schriften und Amtshandlungen« w.o. auch diverse »Rechtsgeschäfte« (z.B. Kredit- und Darlehensverträge, Miet- und Leasingverträge, Leibrentenverträge, Vergleiche, Bürgschaften, Zessionen etc.) der Gebühr, sofern darüber eine Urkunde (als solche gelten auch Anbot- und Annahmeschreiben der Parteien) errichtet und unterfertigt wird.

Details zur Auslegung der Gebührenpflicht nach der GebRL in der nächsten Ausgabe der ÖAZ!

Autoren dieser Serie sind die Wirtschaftstreuhänder Günter, Hannelore und Wolfgang Schober – Ihre Partner in Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten.

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