Gebühren-News (Teil I)
Valorisierung der festen
Gebühren
Aufgrund der Ermächtigung im Budgetbegleitgesetz (BBG) 2007,
die festen Gebühren für Schriften und Amtshandlungen
nach dem Gebührengesetz (GebG) jährlich der Inflationsrate
anzupassen, hat der Finanzminister mit Verordnung vom 15. 6. 2007
ab 1. 7. 2007 u.a. folgende Sätze um rund 1,3 % angehoben:
Gebühren für Eingaben und Beilagen, Protokolle, Reisedokumente,
Visa, Unterschriftsbeglaubigung, Zeugnisse etc. Die Gebühr
für die Ausstellung eines Reisepasses (zuvor
€ 69,00) beträgt z.B. seit 1. 7. 2007 € 69,90.
Gebührenbefreiung für Software-Lizenzverträge
Mit dem BBG 2007 wurde die Gebührenbefreiung für Werknutzungs-,
Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge rückwirkend
ab 1. 1. 2002 trotz gegenteiliger Rechtsprechung auf Verträge über
die Nutzung von (Standard-) Software ausgedehnt. Ist die Gebührenschuld
im bereits abgeschlossenen Verfahren nach dem 31. 12. 2001 entstanden,
kann man innerhalb eines Jahres ab Zustellung die Aufhebung des
Gebühren-Bescheides beantragen.
Gebührenrichtlinie
2007
Mit der im Frühjahr 2007 veröffentlichten Gebührenrichtlinie
(GebRL) hat das BMF seine Rechtsmeinung zu zahlreichen Zweifelsfragen
mitgeteilt. Die Richtlinie ist in allen offenen Fällen und
bei Gebührenprüfungen innerhalb der Verjährungsfrist
(fünf Jahre) anzuwenden.
Nach dem GebG unterliegen neben »Schriften und Amtshandlungen« w.o.
auch diverse »Rechtsgeschäfte« (z.B. Kredit-
und Darlehensverträge, Miet- und Leasingverträge, Leibrentenverträge,
Vergleiche, Bürgschaften, Zessionen etc.) der Gebühr,
sofern darüber eine Urkunde (als solche gelten auch Anbot-
und Annahmeschreiben der Parteien) errichtet und unterfertigt
wird.
Details zur Auslegung der Gebührenpflicht nach der GebRL
in der nächsten Ausgabe der ÖAZ!
Autoren dieser Serie sind die Wirtschaftstreuhänder Günter,
Hannelore und Wolfgang Schober – Ihre Partner in Wirtschafts-
und Steuerangelegenheiten.
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