ÖAZ Aktuell (Ausgabe 11/2005)

Mitteilungen 11/2005

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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

GZ: BMGF-21420/0 168-III/ A/6/2005 Wien, 29. 4. 2005
Warnungen hinsichtlich der Anwendung bestimmter Antidepressiva bei Kindern und Jugendlichen
Die Europäische Arzneimittelagentur hat ihren Bericht über zwei Gruppen von Antidepressiva (SSRI und SNRI) abgeschlossen und kam zu folgendem Ergebnis:
diese Antidepressiva dürfen bei Kindern und Jugendlichen, außer in den zugelassenen Indikationsgebieten, nicht angewendet werden. Eine Liste der in Österreich zugelassenen Arzneispezialitäten aus den Gruppen der SSRI's und SNRI's liegt dem ggstdl. Erlass bei.
Der Bericht über selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer (SSRI) und Serotonin-Norepinephrin-Wiederaufnahme-Hemmer (SNRI) beleuchtete das Risiko suizidalen Verhaltens bei Kindern und Jugendlichen, die mit diesen Produkten behandelt wurden.
Das wissenschaftliche Kommittee (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur stellte fest, dass in klinischen Studien suizidales Verhalten (Selbstmordversuche und Selbstmordgedanken) und Feindseligkeit (vorwiegend Aggression, oppositionelles Verhalten und Zorn) bei Kindern und Jugendlichen, die mit diesen Antidepressiva behandelt wurden, öfter beobachtet wurden als in der Placebogruppe.
Betreffend dieser Risiken fordert das CHMPdaher die Aufnahme strenger Warnhinweise für Ärzte und Eltern in der gesamten Europäischen Union. Ärzte und Eltern sollen darauf hingewiesen werden, dass diese Produkte Kindern und Jugendlichen, außer in den zugelassenen Indikationen, nicht gegeben werden dürfen.
Die meisten dieser Produkte sind für die Behandlung einer Depression und von Angststörungen bei Erwachsenen zugelassen, sind aber nicht europaweit für die Behandlung dieser Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zugelassen. Einige dieser Produkte sind jedoch in der Pädiatrie für die Behandlung von Zwangsstörungen (OCD/Obsessive compulsive Disorder) und ein Produkt für die Behandlung von Hyperkinetischem Syndrom mit Aufmerksamkeitsdefizit (ADHC/attention deficit hyperactivity disorder) zugelassen.
Wird aufgrund eines individuellen klinischen Bedarfs ein Kind oder Jugendlicher mit einem dieser Produkte in der Indikation Depression oder Angst behandelt, empfiehlt das CHMP, diese Patienten vor allem zu Beginn der Behandlung sorgfältig zu überwachen, speziell auf suizidales Verhalten, Selbstverletzungen oder Feindseligkeit.
• Die Behandlung soll nur auf Anordnung eines Arztes beendet werden, da das Risiko von Entzugssymptomen wie Schwindel, Schlafstörungen und Angst beim abrupten Absetzen besteht.
• Wird die Behandlung beendet, soll die Dosis über Wochen oder Monate langsam reduziert werden.
• Patienten und Eltern, die hinsichtlich der Medikation in irgendeiner Weise beunruhigt sind, sollen beim nächst möglichen Termin Behandlungsalternativen mit ihrem Arzt diskutieren.

Für die Bundesministerin
iV Hon.-Prof. Dr. Robert Schlögel

Wirkstoff Citalopram
Citalopram "Torrex” Torrex
Citalopram Sandoz Sandoz
Citalopram "Arcana" Arcana
Citalopram "Genericon" Genericon
Citalopram "Hexal" Hexal
Citalopram "Interpharm" Interpharm
Citalopram "Pharma & Co" Pharma
Citalopram "1A Pharma" 1APharma
Citalopram "ratiopharm" ratiopharm
Citalopram Sandoz Sandoz
Citalostad Stada/A
Citarcana Arcana
Citor Torrex
Eostar Gerot
Pram Lannacher
Seropram Lundbeck

Wirkstoff Duloxetin
Ariclaim Boehringer
Cymbalta Lilly
Xeristar Boehringer
Yentreve Lilly

Wirkstoff Escitalopram
Cipralex Lundbeck
Entact Lundbeck

Wirkstoff Fluoxetine
Felicium Stada
Floccin Pinewood
Fluctine Dura Pac Lilly
Fluitine Lilly
Fluoxenorm "Genericon" Genericon
Fluoxetin "Genericon" Genericon
Fluoxetin "Lannacher" Lannacher
Fluoxetin "Arcana" Arcana
Fluoxetine "Stada" Stada-D
Fluoxetin "Genericon" Genericon
Fluoxetin "Kwizda" Kwizda
Fluoxetin "Lilly" Lilly
Fluoxetin "1A Pharma" 1APharma
Fluoxibene ratiopharm
Fluoxistad Stada
Flux "Hexal" Hexal
Fluxil UCB
FluxoMed S.Med
Mutan Lannacher
NuFluo Faromed
Positivum Sanova

Wirkstoff Fluvoxamin
Felixsan Stada
Floxyfral Solvay
Fluvoxamin "1A Pharma" 1APharma

Wirkstoff Mianserin
Mianserin "Arcana" Arcana
Mianserin "ratiopharm" ratiopharm
Tolvon Organon

Wirkstoff Milnacipran
Dalcipran Pierre Fabre-F
Ixel Pierre Fabre-F

Wirkstoff Mirtazapin
Lanazapin Lannacher
Mirtabene ratiopharm
Mirtabene "ratiopharm" ratiopharm
Mirtaron Interpharm
Mirtazapin Sandoz Sandoz
Mirtazapin "Altemova" Alternova
Mirtel Lannacher
Remeron Organon
Remeron SolTab Organon

Wirkstoff Paroxetin
Allenopar Gerot
Ennos Lannacher
Glaxopar Glaxo
Paluxetil Sandoz
Parocetan Stada
Paroglax GlaxoSmithKline
Paroxat Hexal
Paroxetin "Merckle" ratiopharm
Paroxetin "Allen" Allen
Paroxetin "Arcana" Arcana
Paroxetin "GSK" GlaxoSmithKline
Paroxetin "Interpharm" Interpharm
Paroxetin "Pharma &Co" Pharma
Paroxetin "1A Pharma" 1APharma
Paroxetin "ratiopharm" ratiopharm
Paroxetin "Salutas" 1APharma
Paroxetin Sandoz Sandoz
Seroxat GlaxoSmithKline

Wirkstoff Reboxetin
Edronax Pfizer
Reboxetine "Pharmacia &Upjohn" Pfizer

Wirkstoff Sertralin

Gladem Boehringer
Sertralin "ratiopharm" ratiopharm
Tresleen Pfizer

Wirkstoff Venlafaxine
Efectin ER Wyeth
Efectin Wyeth


Ansuchen um Konzessionserteilung

Mag. pharm. Eva Jordan hat um die Erteilung der Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke im 23. Wiener Gemeindebezirk mit dem nachstehend angeführten Standort angesucht:
„Gebiet im 23. Wiener Gemeindebezirk, das umschlossen wird vom Straßenzug beginnend an der Ecke Hödlgasse/Breitenfurterstraße – Scherbangasse bis zur Südbahntrasse, dieser folgend bis zur gedachten Verlängerung von der Südbahn zur Sagedergasse. Dem Straßenverlauf der Sagedergasse folgend bis zur Altmannsdorferstraße, dieser in südlicher Richtung folgend bis zum querenden Liesingbach und diesem in südwestlicher Richtung folgend bis zur Einmündung Riegermühle-Breitenfurterstraße und in nordöstlicher Richtung der Breitenfurterstraße folgend bis zur Hödlgasse.“
Die voraussichtliche Betriebsstätte soll sich in Wien 23, Breitenfurterstraße 261, auf dem hinter dem Einkaufsmarkt „Hofer“ gelegenen Betriebsgrund befinden.
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte, welche den Bedarf einer neuen öffentlichen Apotheke als nicht gegeben erachten, können etwaige Einsprüche gegen die Neuerrichtung innerhalb von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“* an gerechnet, beim Magistrat der Stadt Wien, MA 15 – Dezernat II, 1031 Wien, Am Modenapark 1-2, GZ. MA 15-II-1-4037/2005, einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht gezogen.

Für den Abteilungsleiter
AR Heisler

* vom 3. Mai 2005


Ansuchen um Bewilligung ärztlicher Hausapotheken

Dr. Harald Stossier, Arzt für Allgemeinmedizin, hat um die Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Hausapotheke mit dem Standort in 9082 Maria Wörth, Seepromenade 11, angesucht.
Inhaber von öffentlichen Apotheken, die den Bedarf an der Hausapotheke als nicht gegeben erachten, können allfällige Einsprüche gegen deren Errichtung innerhalb einer Frist von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung in der „Kärntner Landeszeitung“* an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr berücksichtigt.

Für den Bezirkshauptmann
Mag. Johannes Leitner

* vom 21. April 2005

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