Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen
GZ: BMGF-21420/0 168-III/ A/6/2005
Wien, 29. 4. 2005
Warnungen hinsichtlich der Anwendung bestimmter
Antidepressiva bei Kindern und Jugendlichen
Die Europäische Arzneimittelagentur hat ihren Bericht über
zwei Gruppen von Antidepressiva (SSRI und SNRI) abgeschlossen
und kam zu folgendem Ergebnis:
diese Antidepressiva dürfen bei Kindern und Jugendlichen,
außer in den zugelassenen Indikationsgebieten, nicht angewendet
werden. Eine Liste der in Österreich zugelassenen Arzneispezialitäten
aus den Gruppen der SSRI's und SNRI's liegt dem ggstdl. Erlass
bei.
Der Bericht über selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer
(SSRI) und Serotonin-Norepinephrin-Wiederaufnahme-Hemmer (SNRI)
beleuchtete das Risiko suizidalen Verhaltens bei Kindern und Jugendlichen,
die mit diesen Produkten behandelt wurden.
Das wissenschaftliche Kommittee (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur
stellte fest, dass in klinischen Studien suizidales Verhalten
(Selbstmordversuche und Selbstmordgedanken) und Feindseligkeit
(vorwiegend Aggression, oppositionelles Verhalten und Zorn) bei
Kindern und Jugendlichen, die mit diesen Antidepressiva behandelt
wurden, öfter beobachtet wurden als in der Placebogruppe.
Betreffend dieser Risiken fordert das CHMPdaher die Aufnahme strenger
Warnhinweise für Ärzte und Eltern in der gesamten Europäischen
Union. Ärzte und Eltern sollen darauf hingewiesen werden,
dass diese Produkte Kindern und Jugendlichen, außer in den
zugelassenen Indikationen, nicht gegeben werden dürfen.
Die meisten dieser Produkte sind für die Behandlung einer
Depression und von Angststörungen bei Erwachsenen zugelassen,
sind aber nicht europaweit für die Behandlung dieser Erkrankungen
bei Kindern und Jugendlichen zugelassen. Einige dieser Produkte
sind jedoch in der Pädiatrie für die Behandlung von
Zwangsstörungen (OCD/Obsessive compulsive Disorder) und ein
Produkt für die Behandlung von Hyperkinetischem Syndrom mit
Aufmerksamkeitsdefizit (ADHC/attention deficit hyperactivity disorder)
zugelassen.
Wird aufgrund eines individuellen klinischen Bedarfs ein Kind
oder Jugendlicher mit einem dieser Produkte in der Indikation
Depression oder Angst behandelt, empfiehlt das CHMP, diese Patienten
vor allem zu Beginn der Behandlung sorgfältig zu überwachen,
speziell auf suizidales Verhalten, Selbstverletzungen oder Feindseligkeit.
• Die Behandlung soll nur auf Anordnung eines Arztes beendet
werden, da das Risiko von Entzugssymptomen wie Schwindel, Schlafstörungen
und Angst beim abrupten Absetzen besteht.
• Wird die Behandlung beendet, soll die Dosis über
Wochen oder Monate langsam reduziert werden.
• Patienten und Eltern, die hinsichtlich der Medikation
in irgendeiner Weise beunruhigt sind, sollen beim nächst
möglichen Termin Behandlungsalternativen mit ihrem Arzt diskutieren.
Für die Bundesministerin
iV Hon.-Prof. Dr. Robert Schlögel
Wirkstoff Citalopram
Citalopram "Torrex” Torrex
Citalopram Sandoz
Sandoz
Citalopram "Arcana"
Arcana
Citalopram "Genericon"
Genericon
Citalopram "Hexal"
Hexal
Citalopram "Interpharm"
Interpharm
Citalopram "Pharma & Co"
Pharma
Citalopram "1A Pharma"
1APharma
Citalopram "ratiopharm"
ratiopharm
Citalopram Sandoz
Sandoz
Citalostad
Stada/A
Citarcana
Arcana
Citor
Torrex
Eostar
Gerot
Pram
Lannacher
Seropram
Lundbeck
Wirkstoff Duloxetin
Ariclaim
Boehringer
Cymbalta
Lilly
Xeristar
Boehringer
Yentreve
Lilly
Wirkstoff Escitalopram
Cipralex
Lundbeck
Entact
Lundbeck
Wirkstoff Fluoxetine
Felicium
Stada
Floccin
Pinewood
Fluctine Dura Pac
Lilly
Fluitine
Lilly
Fluoxenorm "Genericon"
Genericon
Fluoxetin "Genericon"
Genericon
Fluoxetin "Lannacher"
Lannacher
Fluoxetin "Arcana"
Arcana
Fluoxetine "Stada"
Stada-D
Fluoxetin "Genericon"
Genericon
Fluoxetin "Kwizda"
Kwizda
Fluoxetin "Lilly"
Lilly
Fluoxetin "1A Pharma"
1APharma
Fluoxibene
ratiopharm
Fluoxistad
Stada
Flux "Hexal"
Hexal
Fluxil
UCB
FluxoMed
S.Med
Mutan
Lannacher
NuFluo
Faromed
Positivum
Sanova
Wirkstoff Fluvoxamin
Felixsan
Stada
Floxyfral
Solvay
Fluvoxamin "1A Pharma"
1APharma
Wirkstoff Mianserin
Mianserin "Arcana"
Arcana
Mianserin "ratiopharm"
ratiopharm
Tolvon
Organon
Wirkstoff Milnacipran
Dalcipran
Pierre Fabre-F
Ixel
Pierre Fabre-F
Wirkstoff Mirtazapin
Lanazapin
Lannacher
Mirtabene
ratiopharm
Mirtabene "ratiopharm"
ratiopharm
Mirtaron
Interpharm
Mirtazapin Sandoz
Sandoz
Mirtazapin "Altemova"
Alternova
Mirtel
Lannacher
Remeron
Organon
Remeron SolTab
Organon
Wirkstoff Paroxetin
Allenopar
Gerot
Ennos
Lannacher
Glaxopar
Glaxo
Paluxetil
Sandoz
Parocetan
Stada
Paroglax
GlaxoSmithKline
Paroxat
Hexal
Paroxetin "Merckle"
ratiopharm
Paroxetin "Allen"
Allen
Paroxetin "Arcana"
Arcana
Paroxetin "GSK"
GlaxoSmithKline
Paroxetin "Interpharm"
Interpharm
Paroxetin "Pharma &Co"
Pharma
Paroxetin "1A Pharma"
1APharma
Paroxetin "ratiopharm"
ratiopharm
Paroxetin "Salutas"
1APharma
Paroxetin Sandoz
Sandoz
Seroxat
GlaxoSmithKline
Wirkstoff Reboxetin
Edronax
Pfizer
Reboxetine "Pharmacia &Upjohn"
Pfizer
Wirkstoff Sertralin
Gladem
Boehringer
Sertralin "ratiopharm"
ratiopharm
Tresleen
Pfizer
Wirkstoff Venlafaxine
Efectin ER
Wyeth
Efectin
Wyeth
Ansuchen um Konzessionserteilung
Mag. pharm. Eva Jordan hat um die Erteilung
der Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen
Apotheke im 23. Wiener Gemeindebezirk mit dem nachstehend angeführten
Standort angesucht:
„Gebiet im 23. Wiener Gemeindebezirk, das umschlossen wird
vom Straßenzug beginnend an der Ecke Hödlgasse/Breitenfurterstraße
– Scherbangasse bis zur Südbahntrasse, dieser folgend
bis zur gedachten Verlängerung von der Südbahn zur Sagedergasse.
Dem Straßenverlauf der Sagedergasse folgend bis zur Altmannsdorferstraße,
dieser in südlicher Richtung folgend bis zum querenden Liesingbach
und diesem in südwestlicher Richtung folgend bis zur Einmündung
Riegermühle-Breitenfurterstraße und in nordöstlicher
Richtung der Breitenfurterstraße folgend bis zur Hödlgasse.“
Die voraussichtliche Betriebsstätte soll sich in Wien 23,
Breitenfurterstraße 261, auf dem hinter dem Einkaufsmarkt
„Hofer“ gelegenen Betriebsgrund befinden.
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte,
welche den Bedarf einer neuen öffentlichen Apotheke als nicht
gegeben erachten, können etwaige Einsprüche gegen die
Neuerrichtung innerhalb von längstens sechs Wochen, vom Tag
dieser Verlautbarung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“*
an gerechnet, beim Magistrat der Stadt Wien, MA 15 – Dezernat
II, 1031 Wien, Am Modenapark 1-2, GZ. MA 15-II-1-4037/2005, einbringen.
Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht
gezogen.
Für den Abteilungsleiter
AR Heisler
* vom 3. Mai 2005
Ansuchen um Bewilligung ärztlicher Hausapotheken
Dr. Harald Stossier, Arzt für
Allgemeinmedizin, hat um die Bewilligung zur Führung einer
ärztlichen Hausapotheke mit dem Standort in 9082 Maria Wörth,
Seepromenade 11, angesucht.
Inhaber von öffentlichen Apotheken, die den Bedarf an der
Hausapotheke als nicht gegeben erachten, können allfällige
Einsprüche gegen deren Errichtung innerhalb einer Frist von
längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung in der
„Kärntner Landeszeitung“* an gerechnet, bei der
Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt einbringen. Später einlangende
Einsprüche werden nicht mehr berücksichtigt.
Für den Bezirkshauptmann
Mag. Johannes Leitner
* vom 21. April 2005
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