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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
GZ: 21420/107-III/A/6/04 Wien, am 23.06.2004
Convulex 300 mg-Kapseln – Chargenrückruf
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen teilt mit:
Bei einzelnen Kapseln der Arzneispezialität Convulex 300 mg-Kapseln, Z.Nr. 16057, Zulassungsinhaber Gerot Pharmazeutika Gesellschaft m.b.H., A-1160 Wien, wurden bei der Charge Ch.Nr 201022 Risse im magensaftresistenten Kapselüberzug beobachtet. Durch den beobachteten Mangel kommt es zu keinerlei Gefährdung des Patienten, die Wirksamkeit ist unvermindert gewährleistet. Allerdings kann der Qualitätsmangel zu einer Freisetzung der Wirksubstanz im Magen führen. Es ist somit möglich, dass dadurch Magenunverträglichkeiten auftreten können.
Die Charge Ch.Nr 201022 der Arzneispezialität Convulex 300 mg-Kapseln, Z.Nr. 16057, ist daher nicht weiter in Verkehr zu bringen (abzugeben).
Packungen der betroffenen Charge sind über den pharmazeutischen Großhandel an den Zulassungsinhaber zu retournieren.
Für die Bundesministerin
Dr. Hrabcik
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108. Änderung der Arzneitaxe
255. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Österreichische Arzneitaxe geändert wird (108. Änderung der Arzneitaxe)*
Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5/2004, wird verordnet:
Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl. Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 629/2003, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 11 Abs. 25 wird folgender Abs. 26 angefügt:
„(26) Die Anlage B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 255/2004 tritt mit 1. Juli 2004 in Kraft.“
2. In der Anlage B werden die Preisansätze der nachstehend angeführten Arzneimittel und Gefäße wie folgt festgesetzt:
Gramm Cent
Aluminiumsulfat 10 45
Ameisensäure / Konzentrierte 10 24
Ameisensäure 26 % 10 9
Arachidis oleum hydrogenatum 10 34
Atropinsulfat 0,1 90
Aurantii amari pericarpii aetheroleum *) 1 8
Balsamum peruvianum 1 10
Bergamottae aetheroleum *) 1 61
Cacao oleum 10 53
Calami radix (decorticata) *) 10 42
Calcatrippae flos *) 10 59
Calciumacetat *) 10 164
Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat 10 23
Cascarillae cortex *) 10 303
Citronensäure-Monohydrat 10 10
Coffeincitrat 1 9
Colombo radix *) 10 98
Cubebae fructus *) 10 108
Dexpanthenol 1 48
Echinaceae angustifolii herba *) 10 42
Ethacridinlactat-Monohydrat 0,1 23
Euphrasiae herba *) 10 37
Glycerol 10 21
Guaiaci resina *) 1 35
Hartparaffin 10 11
Harunganae cortex *) 10 99
Kaliumnatriumtartrat – Tetrahydrat 10 55
Kaliumnitrat 10 46
Kaliumsulfid *) 100 628
Kalkemulsion 100 654
Lacca 10 83
Lamii albi flos *) 10 414
Lauri fructus (pulv.) *) 10 51
Lauri fructus *) 10 39
Lauri oleum 10 94
Lavandulae aetheroleum 1 38
Lavandulae flos 10 64
Lini oleum 10 24
Liquiritiae extractum fluidum 10 112
Lycopodium 10 89
Mastix 1 58
Menyanthidis trifoliatae folium 10 56
Metamizol-Natrium 1 24
Methenamin 10 80
Myristicae arillus *) 1 10
Myristicae fragantis aetheroleum 1 66
Natriumbromid 10 34
Opodeldok / Flüssiger *) 10 23
Oryzae amylum 10 15
Ölsäure 10 132
Papaveris rhoeados flos 10 97
Phenazon-Coffeincitrat 1 26
Pini pumilionis aetheroleum 1 38
Propyl-4-hydroxybenzoat 1 9
Propyphenazon (gran.) 1 15
Quecksilber(II)-amidchlorid *) 1 112
Quillajae cortex 10 77
Rapae oleum raffinatum 10 12
Rosmarini aetheroleum 1 23
Saccharose 10 6
Salicylsäurephenylester 1 20
Schwefel zum äußerlichen Gebrauch 10 17
Senegae tinctura *) 10 94
Silber / Kolloides 0,1 42
Species amaricantes 10 37
Sulfadiazin 1 72
Sulfosalicylsäure *) 1 43
Tannin 1 9
Thymi aetheroleum 1 75
Titandioxid 10 89
Trichloressigsäure 1 29
Trolamin 10 25
Valerianae radix 10 31
Valerianae radix (pulv.) 10 37
Violae odoratae radix *) 10 89
Zinkleim 100 175
Zinkoxid 10 15
Zinksulfat-Heptahydrat 10 29
Taxe der Gefäße Cent
1. a) Gläser, rund, braun (mit enger Öffnung)
20 g Inhalt, das Stück 48
50 g Inhalt, das Stück 55
100 g Inhalt, das Stück 67
300 g Inhalt, das Stück 104
500 g Inhalt, das Stück 155
1. b) Gläser, rund, braun (mit weiter Öffnung)
150 g Inhalt, das Stück 140
2. Weithalsgefäße aus Kunststoff
100 g Inhalt, das Stück 62
200 g Inhalt, das Stück 94
3. Gläser, braun, mit Tropfeinsatz
10 g Inhalt, das Stück 52
50 g Inhalt, das Stück 56
4. Augentropfenflaschen
10 g Inhalt, das Stück 117
5. Pipettenflaschen
30 g Inhalt, das Stück 111
50 g Inhalt, das Stück 131
9. Salbentuben, weiß lackiert
50 g Inhalt, das Stück 55
11. Faltkartons mit Firmenaufdruck zur Aufnahme von
10 Pulvern, das Stück 19
20 Pulvern, das Stück 21
Rauch-Kallat
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Ansuchen um Konzessionserteilung
Mag. pharm. Karl Berger hat um die Bewilligung zur Errichtung einer öffentlichen Apotheke mit dem Standort in 9062 Moosburg, Kirchplatz, angesucht.
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte, welche den Bedarf einer neuen öffentlichen Apotheke als nicht gegeben erachten, können etwaige Einsprüche gegen die Neuerrichtung innerhalb von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung in der "Kärntner Landeszeitung"* an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht gezogen.
Für den Bezirkshauptmann
Mag. Johannes Leitner
* vom 11. Juni 2004
Mag. pharm. Karlheinz Worsch hat um die Bewilligung zum Betrieb einer neuen Apotheke in 6712 Bludesch (nahe Gasthof »Krone«) angesucht.
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte, welche den Bedarf einer neuen öffentlichen Apotheke als nicht gegeben erachten, können etwaige Einsprüche gegen die Neuerrichtung innerhalb von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung im "Amtsblatt für das Land Vorarlberg"* an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht gezogen.
Der Bezirkshauptmann, im Auftrag
Clemens Konzett
* vom 12. Juni 2004
Mag. pharm. Thomas Dilsky hat um die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke in 8075 Hart bei Graz, Pachernhauptstraße 198, angesucht.
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte, welche den Bedarf einer neuen öffentlichen Apotheke als nicht gegeben erachten, können etwaige Einsprüche gegen die Neuerrichtung innerhalb von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung in der »Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark«* an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht gezogen.
Der Bezirkshauptmann
i.V. Skerget-Bürgel
* vom 18. Juni 2004
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Ansuchen um Standorterweiterung öffentlicher Apotheken
Mag. pharm. Liselotte Schlederer, Konzessionärin der öffentlichen Apotheke in 1070 Wien, Westbahnstraße 19, hat um Genehmigung der Erweiterung des Standortes der öffentlichen Apotheke »Zum weißen Hirschen« in 1070 Wien, Westbahnstraße 19, auf den nachstehend angeführten Standort angesucht:
„Gebiet im 7. Wiener Gemeindebezirk, und zwar die Westbahnstraße beidseitig vom Haus Westbahnstraße Nr. 19 stadtauswärts bis zur stadtinneren Seite der Kreuzung mit der Schottenfeldgasse 46, insbesondere mit dem Haus Westbahnstraße 23/ Schottenfeldgasse 46.“
Es wurde eine neue Betriebsstätte in 1070 Wien, Westbahnstraße 23, in Aussicht genommen.
Inhaber von öffentlichen Apotheken, welche den Bedarf an der Standorterweiterung dieser öffentlichen Apotheke als nicht gegeben erachten, können etwaige Einsprüche gegen die Standorterweiterung innerhalb von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung im »Amtsblatt zur Wiener Zeitung«* an gerechnet, beim Magistrat der Stadt Wien, MA 15, Dezernat II, 1031 Wien, Am Modenapark 1-2, einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht gezogen.
Für den Abteilungsleiter
Heisler
* vom 23. Juni 2004 |
Ansuchen um Bewilligung ärztlicher Hausapotheken
Dr. Christian Neuburger, Arzt für Allgemeinmedizin, hat um die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke in 4562 Steinbach am Ziehberg 149, angesucht.
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte, die den Bedarf an der Hausapotheke als nicht gegeben erachten, können allfällige Einsprüche gegen deren Errichtung innerhalb einer Frist von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung in der »Amtlichen Linzer Zeitung«* an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems mündlich oder schriftlich einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Bezirkshauptmann
Dr. Knut Spelitz
* vom 9. Juni 2004 Dr. Josef Schmidtseder, Arzt für Allgemeinmedizin, hat um die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke in 4975 Suben Nr. 7 angesucht.
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte, die den Bedarf an der Hausapotheke als nicht gegeben erachten, können allfällige Einsprüche gegen deren Errichtung innerhalb einer Frist von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung in der Amtlichen Linzer Zeitung«* an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding mündlich oder schriftlich einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Bezirkshauptmann
Dr. Rudolf Greiner
* vom 9. Juni 2004 Am 27. Mai hat Dr. Ursula Hammel für 4975 Suben Nr. 26 um eine ärztliche Hausapotheke angesucht und wird mithilfe von RA Dr. Berchtold-Ostermann beeinsprucht, da die nächstgelegene öffentliche Apotheke in Schärding knapp unter 6 km entfernt liegt.
Nach Auskunft der FA IV der Österreichischen Apothekerkammer besteht keine Konkurrenz zum Verfahren einer öffentlichen Apotheke.
Dr. Michael Putz, Arzt für Allgemeinmedizin, hat die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke in 3345 Göstling/Ybbs Nr. 1 beantragt.
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte, die den Bedarf an der Hausapotheke als nicht gegeben erachten, können allfällige Einsprüche gegen deren Errichtung innerhalb einer Frist von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung in den »Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung«* an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs schriftlich einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht gezogen.
Der Bezirkshauptmann
Dr. Sturm
* vom 15. Juni 2004 |
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