ÖAZ Aktuell (Ausgabe 24/2003)

Hauptartikel 24/2003

HAUPTARTIKEL

Der »saure Apfel« – Einbußen und Aussichten

Gender pharmacy

Neue Arzneimittel auf dem Markt

Kamille und Kümmel

Wieder unbehindert atmen können
Der »Schwarze Adler« hob ab
Europas Pharmaziestudenten
Abb. 2: Verteilung der Preisdämpfungsmaßnahmen für 2004

Aus der Österreichischen Apothekerkammer

»Arzneimittelpaket« präsentiert!

Der »saure Apfel« – Einbußen und Aussichten

Apotheke. Das Heilmittelpaket zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen ist geschnürt: Im nächsten Jahr sollen allein im Bereich der Medikamente 120 Mio. Euro eingespart werden. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat präsentierte zum Auftakt der Gesundheitskonferenz die entsprechenden Ergebnisse, die mit Apothekern, Ärzten, Großhandel und Pharmaindustrie vereinbart wurden.

Ziel ist die Eindämmung des Anstieges der Arzneimittelkosten von derzeit 7 bis 9 Prozent jährlich auf 3 bis 4 Prozent (Abb. 1 und 2; Abb. 2 siehe Einstieg oben).

Abb. 1

Die wichtigsten Inhalte des Paketes, das im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt werden soll:
neuer Erstattungskodex der Sozialversicherungen als Ersatz für das bestehende Heilmittelverzeichnis
Entfall der »Chefarztpflicht«
reduzierte Rezeptgebühr für so genannte Generika
verbessertes Schnittstellenmanagement zwischen niedergelassenen Ärzten und dem Spitalsbereich

Neuer Erstattungskodex für die Zulassung von Medikamenten
Das bisherige Erstattungssystem für frei verschreibbare und bewilligungspflichtige Arzneimittel wird mithilfe eines Farbcodes und eines neuen »Boxensystems« umgestellt. Zuerst landen alle neuen Arzneimittel, die von den sozialen Krankenversicherungsträgern bei Verschreibung in der freien Praxis erstattet werden, in der »Red Box«. Dabei soll durch die Preiskommission im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sichergestellt werden, dass die Preise dieser neuen Mittel nicht über dem EU-Durchschnitt liegen. Sie bleiben dort so lange, bis ein EU-Durchschnittspreis feststeht. Dann beginnt ein einjähriges Bewertungsverfahren (»Yellow Box«), in dessen Folge die Kriterien für eine Bewilligung festgesetzt werden. An dessen Ende, nach Vorliegen einer Preiswürdigkeit, landen die Medikamente dann entweder in der »Green Box« und werden damit zur Verschreibung ohne Mengenbeschränkung freigegeben, oder sie werden ausgeschieden. Zusätzliche Marktmechanismen sollen die Preiswürdigkeit in der »Green Box« nachhaltig sichern. Die Chefärzte sollen nur noch eine Art Mengenkontrolle über die Verschreibung der teuersten Medikamente vornehmen. Derzeit sind ca. 20 Prozent der auf Kassenkosten abgegebenen Arzneimittel chefarztpflichtig.

Abb. 3
Einteilung des Erstattungscodex (s. Abb. 3)

• Red Box: Enthält zeitlich befristet alle neuen AM zum EU-Durchschnittspreis, die für die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte einer neuen Form der medizinischen Bewilligung und Mengenkontrolle durch die SV unterliegen.

• Yellow Box: Enthält alle AM mit einem wesentlichen zusätzlichen therapeutischen Nutzen, die für bestimmte medizinische Indikationen und damit bestimmte Patientengruppen zur Verfügung stehen und analog zur Red Box der medizinischen Bewilligung und Mengenkontrolle durch die SV unterliegen.

• Green Box: Enthält alle AM, die – wie bisher im Heilmittelverzeichnis – verzeichnet sind und den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten allgemein oder unter bestimmten Bedingungen zur freien Verschreibung zur Verfügung stehen.


Neues »Medikamenten-Rabattsystem«
Medikamente, deren Patentschutz ausläuft, sollen um 30 Prozent billiger werden, Generika zusätzlich noch einmal um 25 Prozent. Werden weitere Generika angeboten, entscheidet der Markt über den Preis – dieser darf jedoch nicht höher als beim Erst-Generikum sein.

Einigung mit der Pharma-Industrie
Regierung, Hauptverband und Industrie haben sich auf eine Rabattlösung geeinigt. Demnach gewähren die Pharmafirmen den Krankenkassen in den nächsten drei Jahren rund 72 Mio. Euro Rabatt – das sind nach eigenen Angaben 2% des Umsatzes. Ursprünglich wollte die Regierung rund 100 Mio. Euro jährlich.
Bei dieser Vereinbarung handelt es sich im Wesentlichen um Direkt-Rabatte der Hersteller an den Hauptverband, die ohne Einfluss auf Apothekeneinkaufspreise sein werden. Von der organisatorischen Abwicklung dieser Direkt-Rabatte sind Apotheken ebenfalls nicht betroffen. Nur bei chefarztpflichtigen Produkten ist – sofern deren Preise über dem europäischen Durchschnitt liegen – eine Absenkung auf den europäischen Durchschnittspreis vorgesehen, aber auch diese Absenkung kann in Form von Direkt-Rabatten erfolgen.

Ausgleichsmodell

Durch die Einarbeitung des bisherigen Kassenrabattes von durchschnittlich 7,6% in die Arzneitaxaufschläge entstehen Mehrbelastungen für kleine Apotheken, die im Rahmen eines standesinternen Ausgleichsmodells berücksichtigt werden. Das Ausgleichsmodell wurde bereits ausgearbeitet und vom Vorstand verabschiedet. Es wird in der Delegiertenversammlung am 5. Dezember zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in der ÖAZ veröffentlicht.


Entfall der »Chefarztpflicht«
Der Gang zum Chefarzt soll für Patienten entfallen. Der Chefarzt soll künftig lediglich eine Art Mengenkontrolle bei den niedergelassenen Ärzten vornehmen und für eine »gute Balance in der Verschreibungspraxis« sorgen. Bis 31. März nächsten Jahres sollen dazu der Hauptverband und die Ärztekammer eine entsprechende Vereinbarung erzielen. Diese Maßnahme bedeutet eine wesentliche Arbeitsentlastung für alle Apotheker.

Reduzierte Rezeptgebühr für Generika
Konsumenten sollen künftig eine reduzierte Rezeptgebühr für so genannte Generika bezahlen. Damit soll der im Europa-Vergleich niedrige Generika-Anteil von fünf bis sechs Prozent auf rund 20 Prozent gesteigert werden. Der Ausdruck der Medikamentenkosten auf dem Apotheken-Kassenbon – um das Kostenbewusstsein der Patienten zu fördern – wurde von der Bundesministerin ebenfalls vorgeschlagen. Der Zeitpunkt der Einführung dieser Änderungen steht noch nicht fest. Diese können frühestens nach Klärung weiterer technischer Voraussetzungen unter Berücksichtigung einer entsprechenden Vorlaufzeit realisiert werden.
Die Gesundheitsministerin präsentierte dieses Ergebnis als einen Teil der gestarteten Reformdialoge zur Gesundheitsreform, die in insgesamt fünf Handlungsfelder gegliedert sind (s. Kasten unten). Neben dem Bereich Finanzen sind dies die Themengebiete Gesundheitsförderung, Qualitätssicherung, Innovationen und Strukturen. Die Gesundheitsdialoge sollen in den nächsten fünf Monaten dazu konkrete Reformvorschläge erarbeiten.

Fünf Handlungsfelder der Gesundheitsreform

Finanzen
– Eindämmung des Anstieges der Arzneimittelkosten von derzeit 7 bis 9 Prozent jährlich auf 3 bis 4 Prozent

Gesundheitsförderung
– Neuordnung der Vorsorgeuntersuchung
– Ausgabe von Gesundheitspässen für alle Österreicher

Strukturreformen
– Schaffung von neun Landesgesundheitsagenturen und einer Bundesagentur bis 2005
– Umwandlung der Krankenkassen in Gesundheitsversicherungen
– Kindergesundheitsplan sowie Aktionsprogramm Hospiz

Qualitätssicherung
– Absicherung der hohen Standards
– Lebensmittelsicherheit
– Neuordnung der Gesundheitsberufe

Innovationen
– medizinischer und technischer Fortschritt
– eigenes Telematikgesetz in Vorbereitung


Ausgangsbasis für Apotheker
Die Apothekerkammer hat in den vergangenen Monaten 34 harte und intensive Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger geführt. Eine wesentliche Vorgabe des Verhandlungsteams war die Erhaltung der im europäischen Spitzenfeld liegenden Apothekenleistungen. "Wir haben unser aktuelles »Solidaritätsmodell« mehrfach – auch modifiziert – als innovatives Modell angeboten und bis zuletzt massiv verteidigt. Es wurde schlussendlich von der »Gegenseite« abgelehnt", informiert Mag. pharm. Dr. Herbert Cabana, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer.

Überzeugungsarbeit
Es ist dem Verhandlungsteam der Österreichischen Apothekerkammer gelungen, die Ministerin und alle Verhandlungsteilnehmer davon zu überzeugen, wie wichtig die Erhaltung des österreichischen Apothekensystems ist. Dazu gehört die hohe Qualität der österreichischen Apothekenleistungen, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sowie die Nahversorgerfunktion. Es wurde auch auf das Risiko des gefährlichen Medikamenten-Direktbezuges (Stichwort: Internetversand) hingewiesen.
Die Apothekerkammer war nur zu wirtschaftlichen Zugeständnissen bereit, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – kein Versandhandel mit Arzneimitteln, keine Direktbelieferung von einzelnen Patientengruppen, keine Sonderverträge zwischen einzelnen Krankenkassen und einzelnen Apotheken etc. – bestehen bleiben. Dies wurde – nach harten Verhandlungen – schriftlich in Form eines so genannten »Sideletters« von allen Verhandlungspartnern unterzeichnet (siehe dazu: Intranet: www.apotheker.or.at).

Kein Versandhandel – Apothekenwahlfreiheit bleibt
Die Ministerin und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben zugestimmt, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Änderung der allgemeinen Rahmenbedingungen für die Belieferung von Patienten mit Arzneimitteln führen. Solche Maßnahmen sind z.B. die der Versandhandel von Arzneimitteln für Patienten. Weiters haben die Ministerin und die Verhandlungspartner zugestimmt, dass die Apothekenwahlfreiheit der Patienten einen wesentlichen Bestandteil des österreichischen Arzneimitteldistributionswesens darstellt und künftig zu sichern ist.

Wirtschaftliche Änderungen
Österreichs Apotheken müssen – gemeinsam mit dem Pharma-Großhandel – eine Kürzung der Handelsspannen hinnehmen. Die nunmehr vom Kammervorstand und von der Taxkommission akzeptierte und von der Bundesministerin festgelegte Neuregelung der Arzneitaxverordnung sieht eine Aufschlagskürzung um 1 Prozentpunkt und einen Sondernachlass von 2,5% des den Medianumsatz übersteigenden Kassenumsatzes vor, Präparate mit einem AEP von mehr als Euro 200,– sind von dieser Regelung ausgenommen. Der bisherige Kassenrabatt von durchschnittlich 7,6% wird kostenneutral in die Arzneitaxaufschläge eingearbeitet. Das derzeit gültige Solidaritätsmodell endet mit 31.12.2003.
Daraus ergeben sich neue Berechnungs-Tabellen (s. Tab. 1 und 2).

Adaptierung der Apothekenaufschläge*
AEP => KP
derzeit

AEP => KP
Neu

AEP
von

bis
Aufschlag KP AEP
von

bis
Aufschlag KP
0,00 7,29 55% . 0,00 10,00 39% .
7,30 7,58 . 11,30 10,01 10,22 . 13,90
7,59 15,70 49% . 10,23 20,00 36% .
15,71 16,25 . 23,40 20,01 20,45 . 27,20
16,26 26,25 44% . 20,46 30,00 33% .
26,26 27,19 . 37,80 30,01 30,93 . 39,90
27,20 63,09 39% . 30,94 60,00 29% .
63,10 65,44 . 87,70 60,01 62,42 . 77,40
65,45 90,74 34% . 62,43 100,00 24% .
90,75 94,26 . 121,60 100,01 104,20 . 124,00
94,27 108,99 29% . 104,21 120,00 19% .
109,00 113,38 . 140,60 120,01 124,17 . 142,80
113,39 130,80 24% . 124,18 150,00 15% .
130,81 135,73 . 162,20 150,01 156,82 . 172,50
135,74 203,43 19,5% . 156,83 200,00 10% .
203,44 211,39 . 243,10 200,01 207,55 . 220,00
211,40 363,30 15% . 207,56 350,00 6% .
363,31 371,37 . 417,80 350,01 357,07 . 371,00
371,38 . 12,5% . 357,08 . 3,9% .
AEP = Apothekeneinkaufspreis
KP = Kassenpreis

* Eingearbeitet:
1%-Punkt Aufschlagskürzung
7,6% Durchschnittsnachlass
Ausgleich für die nicht der Arzneitaxe unterliegenden Umsätze
(magistrale Zubereitungen exkl. Spezialitäten)
Ausgleich für die nicht dem Sondernachlass unterliegenden Spezialitäten
(AEP größer als Euro 200)

Tab. 1

Adaptierung der Apothekenaufschläge der sonstigen Mittel*
(durch Einarbeitung des Durchschnitts-Nachlasses an begünstigte Bezieher von 7,6% sowie einer Aufschlagskürzung um 1%-Punkt)

sonstige Mittel
derzeit
Aufschlag
neu
Aufschlag
Verbandmaterialien 40% 28%
Mittel zur Applikation 44% 32%
Desinfektionsmittel 40% 28%
Heilnahrung 30% 19%
Moor- und Mineralquellenprodukte 35% 24%
Reagentien (Diagnostika, Teststreifen etc.) 35% 24%
Sonstige (Bäder, Salben, Waschlotion etc.) 44% 32%
* Sonstige Mittel gemäß § 3 der Anlage II zum Gesamtvertrag
Die Adaptierung der Apothekenaufschläge der sonstigen Mittel bedingt eine Änderung des Apothekengesamtvertrages.

Tab. 2

Es gibt daher in Zukunft zwei getrennte Aufschlagstabellen für Krankenkasse und Privatkunden. Die Spannen im Privatumsatz bleiben von all den genannten Maßnahmen unberührt.

Kürzungen beim Großhandel
Für den pharmazeutischen Großhandel wurden Kürzungen der Aufschläge um 2 Prozentpunkte vereinbart, die sich auch auf die Apotheken auswirken. Zusammen mit dem Großhandel tragen somit die österreichischen Apotheken ca. 45 Mio. Euro (exkl. MWSt.) pro Jahr zur Sanierung der Krankenkassen bei.
Mit den Maßnahmen im Großhandel erbringen die österreichischen Apotheker damit bis Ende 2006 eine Einsparungsleistung von ca. 150 Mio. Euro (exkl. MWSt.) – wobei diese Kürzungen unbefristet festgesetzt wurden. Schon bisher haben die Apotheker durch das so genannte »Solidaritätsmodell« in den Jahren 2000 bis 2003 bereits rund 27 Mio. Euro zur Senkung der Medikamentenkosten beigetragen.

Die Zukunft
"Das Ergebnis der Wirtschaftsverhandlungen ist ein Kompromiss, mit dem wir an der Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Apotheken angelangt sind. Wir konnten durch unseren Beitrag als konstruktiver Verhandlungspartner aber zwei wichtige Dinge erreichen: die Absicherung der Rahmenbedingungen für die Arzneimittelbelieferung (kein Versandhandel) und den Erhalt der Apothekenwahlfreiheit für Patienten. Auch haben wir damit unsere Position für die Zukunft entscheidend gefestigt", erklärt Präsident Cabana.

"Angesichts der Tatsache, dass das kalkulatorische Betriebsergebnis der Apotheken in den letzten Jahren nur zwischen 1 und 3% lag, wird es künftig sehr großer Anstrengungen aller Apothekerinnen und Apotheker bedürfen, die Apothekenleistungen – die im internationalen Spitzenfeld liegen – für ihre mehr als 8 Mio. Kunden monatlich auch weiterhin sicherstellen zu können, und die Spannen-Kürzungen werden auch große Zurückhaltung bei geplanten Investitionen notwendig machen."
Präsident Dr. Herbert Cabana

Dr. Cabana weiter: "Ganz entscheidend ist aber, dass unsere Kunden schon heute deutlich »ja« zu unserer Qualitätsarbeit sagen, die alle ApothekerInnen täglich leisten. Die österreichischen Pharmazeuten gehören zu den bestausgebildeten im internationalen Vergleich und bieten den Konsumenten höchste fachliche Kompetenz. Zahlreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten (wie z.B. Fortissimo) ermöglichen ihnen, immer »am Ball« zu bleiben. Das Resultat ist eine extrem hohe Kundenzufriedenheit – und »zufriedene Kunden« werden künftig die Gesundheits-Entwicklung in Österreich mitbestimmen.
Heraklit sagte schon vor 2.000 Jahren: 'Das einzig Stetige ist die Veränderung.' Dieser Satz gilt auch heute noch unverändert. Wir müssen zum Erhalt der Rahmenbedingungen unseres Apothekensystems große wirtschaftliche Einbußen hinnehmen. Eine Chance bedeutet für uns Apotheker dagegen der stark wachsende Gesundheitsmarkt und die Zufriedenheit unserer Kunden, für deren Wünsche wir mit unserem Know-how bestens gerüstet sind.
Die österreichischen Apotheken werden sich künftig mehr und mehr als »Gesundheitszentren« positionieren, wo erstklassige Beratung geboten wird."


Mag.Gottfried Bahr, Präsident des Österreichi-
schen Apotheker-
verbandes
Dazu der Präsident des Österreichischen Apothekerverbandes, Mag. pharm. Gottfried Bahr:
"Das Verhandlungsergebnis ist sehr schmerzhaft. Aufgrund der finanziellen Nöte der Sozialversicherungen hat man den Apotheken die Belastungen in diesem Ausmaß abverlangt. Es waren sehr harte Verhandlungen. Aber der Wunsch, möglichst viel für die Sanierung des Gesundheitssystems hereinzubekommen, hat ein besseres Ergebnis leider nicht ermöglicht. Es wird in Zukunft notwendig sein, die betrieblichen Ausgaben in der Apotheke zu überdenken und möglicher Weise Rationalisierungspotenziale auszuschöpfen; wobei ich nicht unbedingt Einsparungen beim qualifizierten Personal forcieren würde, da dies langfristig sicher der falsche Weg ist, wenn die Kompetenz der Apotheker erhalten bleiben soll. Da wir Apotheker uns in Zukunft noch mehr auf den Privatverkauf hin orientieren müssen, ist kompetente Beratung einer jener Bereiche, in dem wir uns von anderen Anbietern unterscheiden. Wenn es uns bei einem ständig wachsenden Gesundheitsmarkt möglich ist, zusätzliche Anteile in die Apotheke zu bekommen, so haben sowohl der Konsument, weil er hochwertige Produkte und kompetente Beratung erhält, als auch die Apotheke, da sie durch die zusätzlichen Umsätze das Betriebsergebnis verbessern kann, Vorteile davon. Ich hoffe, dass alle in der Apotheke Beschäftigten in diesem Sinne an einem Strang ziehen, um diese schwierige Situation zu meistern."



Aus dem Hauptverband

Das Paket wird im kommenden Jahr für die Krankenkassen durch niedrigere Preise ein Einsparungsvolumen von rund 120 Millionen Euro (inkl. MwSt.) bringen.
Für den Geschäftsführer des Hauptverbandes, Dr. Josef Probst, steht außer Zweifel, dass den Patienten in Österreich auch in Zukunft Medikamente nach dem neuesten Stand der Medizin zur Verfügung gestellt werden. Probst: "Die soziale Krankenversicherung ist Anwalt von 8 Millionen Versicherten. Und diese haben ein Recht darauf, dass sie im Krankheitsfall mit den besten auf dem Markt befindlichen Medikamenten versorgt werden."
Probst weiter: "Die – noch – bewilligungspflichtigen Arzneimittel machen zwar nur 5% aller ärztlichen Verordnungen aus, der Anteil an den Arzneimittelkosten der Krankenkassen liegt mit fast 20% aber unverhältnismäßig hoch."
Als weitere mittel- bis langfristige Maßnahme fordert der Hauptverband – wie auch die Apothekerkammer – aber auch eine Senkung der Mehrwertsteuer. In Österreich beträgt der Mehrwertsteuersatz für Medikamente 20%, im europäischen Durchschnitt liegt dieser bei 7,3%. Dr. Probst: "Wenn es gelingt, in Österreich das Mehrwertsteuerniveau bei Medikamenten auf das Niveau von Schokolade (10%) zu senken, könnten wir uns bei gleich bleibendem GSBG-Pauschale rund 200 Millionen Euro ersparen."

Sondernachlass an alle Hauptverbands-Kassen

Sondernachlass von Apotheken, deren Umsätze mit begünstigten Beziehern über dem Medianwert (der Umsätze mit begünstigten Beziehern) aller öffentlichen Apotheken liegen.
Für Arzneispezialitäten mit einem Apothekeneinkaufspreis größer als Euro 200,– wird kein Sondernachlass eingehoben.

Technische Details:
Einhebung des Sondernachlasses von 2,5% des den Medianumsatz übersteigenden Kassenumsatzes.
Zur Feststellung des Medianwertes werden nur Betriebe herangezogen, die im gesamten Kalenderjahr geöffnet haben.
Zur Ermittlung des Medianwertes werden sämtliche Umsätze jeder einzelnen Apotheke mit begünstigten Beziehern abzüglich der Arzneispezialitäten, die einen Apothekeneinkaufspreis von über Euro 200,– haben, aufgelistet. Der in der Mitte dieser geordneten Reihe liegende Wert (bzw. bei einer geraden Zahl von Betrieben das arithmetische Mittel von den beiden in der Mitte liegenden Betrieben) ist die Basis für die Ermittlung des Sondernachlasses.
Alle Apotheken, deren Krankenkassenumsatz (exclusive der Arzneispezialitäten mit einem Apothekeneinkaufspreis über Euro 200,–) über dem Medianwert liegt (das sind 50% aller Apotheken), zahlen für den Anteil ihres Krankenkassenumsatzes, der über dem Medianwert liegt, den Sondernachlass.
Beispiel: Der Medianumsatz (abzüglich der Arzneispezialitäten mit einem Apothekeneinkaufspreis größer als Euro 200,–) beträgt 1 Mio. Euro pro Jahr, der entsprechende Umsatz einer Apotheke (ebenfalls abzüglich der Arzneispezialitäten mit einem Apothekeneinkaufspreis größer als Euro 200,–) beträgt 1,5 Mio. Euro pro Jahr. Es sind somit 2,5% von 500.000 Euro zu bezahlen; das entspricht einem Sonderrabatt von 0,83% (auf 2 Kommastellen kaufmännisch gerundet) vom gesamten Umsatz (abzüglich der Arzneispezialitäten mit einem Apothekeneinkaufspreis größer als Euro 200,–), der bei der Verrechnung mit den einzelnen Kassen – wie der bisherige Kassenrabatt – abgezogen wird. Auf Basis der Vorjahresumsätze wird eine vorläufige Höhe des Nachlassprozentsatzes für die einzelne Apotheke festgelegt, der nach Vorliegen der endgültigen Daten des aktuellen Jahres nachverrechnet und ausgeglichen wird.

Zur Ihrer Orientierung geben wir Ihnen den nach diesen Grundsätzen ermittelten Medianwert bekannt, der sich für das Jahr 2002 ergeben hätte: 1,09 Mio. Euro.



Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger im Gespräch

Wir haben Dr. Gerald Bachinger, Leiter der Patienten- und Pflegeanwaltschaft (www.patientenanwalt.com) des Landes Niederösterreich, als Jurist und vor allem als Ansprechpartner von Patienten mit Problemfällen zu den Auswirkungen der Verhandlungsergebnisse in der Praxis kurz befragt.

Für Bundesministerin Rauch-Kallat ist die Erhaltung des Systems der öffentlichen Apotheken besonders wichtig. Befürworten auch Sie die flächendeckende Medikamenten-Versorgung der Bevölkerung sowie die persönliche Beratung der Patienten durch Apotheken?

Dr. Bachinger: Die Apotheken sind für mich ein wichtiger und unverzichtbarer Teil einer strukturierten und qualitätvollen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Aus vielen Gesprächen mit Patienten – und auch aus Beschwerden von Patienten und Angehörigen – wissen wir, dass die fachliche Qualität der Betreuung wichtig ist, mindestens ebenso wichtig ist aber die persönliche Beratung, das Gespräch und die vertrauensvolle persönliche Beziehung.

Ministerin Rauch-Kallat hat sich gegen den Internet-Versand von Medikamenten ausgesprochen, da es sich um sensible, beratungsintensive Produkte handelt. Wie sehen Sie diese Entscheidung aus Sicht der Patienten?

Dr. Bachinger: Diese Entscheidung halte ich für vollkommen richtig. Medikamente dürfen keine Alltagsprodukte des Konsums werden. Sie sollen auch weiterhin ausschließlich von jenen Verkaufsstellen, eben den Apotheken, abgegeben werden dürfen, die über eine behördlich kontrollierte und gesetzlich vorgegebene besondere Qualifikation verfügen. Der Internet-Versand bringt zwar vordergründig Vorteile für manche Patienten, damit würde aber ein Weg geöffnet werden, der vor allem große Gefahren für sie mit sich bringt: Eine Kontrolle ist nahezu unmöglich, der »Geschäftemacherei« auf Kosten von verunsicherten Patienten wird Tür und Tor geöffnet, und die für Patienten erforderliche vollständige, patientengerechte und objektive Information ist nicht mehr möglich.

Österreich ist im internationalen Vergleich ein »Billigpreisland« bei Medikamenten. Wie ist Ihre Meinung zu den neuen Preisregelungen bzw. Rezeptgebühren?

Dr. Bachinger: Ich hoffe, dass durch die Einführung des neuen Systems mehr Transparenz als bisher Einzug hält. Sehr zu begrüßen sind die neuen Regelungen in Hinblick auf die chefärztliche Kontrolle. Eine langjährige Forderung der Patientenvertreter scheint damit erfüllt zu sein, dass nämlich nicht mehr der Patient »laufen« muss, sondern die Institution tut dies für den Patienten. Wir erwarten, dass Meinungsverschiedenheiten nun nicht mehr auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden, sondern zwischen verordnendem Arzt und Krankenversicherungsträger.

Auf der Wellness-Schiene wird auch viel Unseriöses verbreitet. Kann Ihrer Meinung nach der Apotheker hier eine Vorreiterrolle in puncto Seriosität einnehmen?

Dr. Bachinger: Die Apotheke ist für mich per se ein Garant für Seriosität. Der Weg der hier bereits von einigen Apotheken beschritten wird, dass sie besonderen Service auch im Wellness-Bereich anbieten, scheint mir der richtige Weg zu sein. Apotheken könnten hier noch mehr als bisher eine Vorreiterolle übernehmen.

Österreichs Apotheken etablieren sich zunehmend als Beratungszentren für Gesundheitsfragen. Wann und warum waren Sie persönlich zuletzt in einer Apotheke?

Dr. Bachinger: Ich habe vor ca. 2 Wochen für meine Familie (6 Kinder) und mich wegen leichter Erkältung rezeptfreie Medikamente besorgt.


Bettlägrig?

Der Zustellservice der Wiener Apotheken hilft!

Wenn der Patient das Bett nicht verlassen kann und kein freundlicher Nachbar aushilft, bringen die Wiener Apotheken nach Anruf das gewünschte Medikament per Botendienst nach Hause.
Wenn die Tage kürzer und die Nächte kälter werden, schleichen so wie herbstlicher Nebel »Myriaden von Schnupfen-Viren und Grippe-Bazillen« durchs Land. Und heimtückischer Weise schlagen sie am liebsten dann zu, wenn man besonders wehrlos ist: am Abend, in der Nacht oder am Wochenende. Was tut nun der Patient, wenn er nicht zu seinem Hausarzt oder in die nächste Apotheke, die Nacht- bzw. Sonn- oder Feiertagsdienst versieht, gehen kann?
Für solche Fälle bieten die Wiener Apotheken ein Zustellservice an, das folgendermaßen funktioniert: Der Kunde ruft bei der nächsten diensthabenden Apotheke an, die er z.B. unter der gebührenfreien Wiener Rufnummer 1550 erfährt, oder im Internet unter www.apotheker.at/wien. Von der diensthabenden Apotheke erhält er persönliche Beratung sowie die nötigen Medikamente, die umgehend per Veloce Botendienst zugestellt werden. Zu bezahlen sind lediglich die Arzneimittelkosten, die vom Botendienst sogar vorab in der Apotheke ausgelegt werden, plus einer Zustellgebühr von Euro 9,– für Veloce. So kann der Patient getrost auch am Abend und am Wochenende das Bett »hüten«!
Mit diesem Service gewährleisten die Wiener Apotheken, dass Patienten, wenn sie das Haus nicht verlassen können, auch am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen rasch mit den erforderlichen, richtigen Arzneimitteln versorgt werden.

Information der Patienten
In allen Wiener Apotheken liegen kleine Folder bereit, die über das neue Service Auskunft geben. Zusätzlich informieren 8-Bogen-Plakate an über 1.000 Standorten in Wien sowie Poster in den Apotheken.



Vor dem Fall des Versandhandelsverbots: Deutsche Irritationen

Die »Flucht der deutschen Apotheker nach vorn« in Gestalt des Umfunktionierens ihres Internetportals »aponet.de« – von der Bestellung von Arzneimitteln zur Abholung in der Apotheke zur unverzüglichen Lieferung im Rahmen des »Home-Service« direkt ins Haus – hatte Folgen.
Wie wir in unserem ausführlichen Beitrag zum Verlauf des Deutschen Apothekertags in Köln* berichteten, hatte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ABDA, Hans-Günter Friese, bereits während einer dem Apothekertag vorausgegangenen Pressekonferenz »Grünes Licht« für das sofortige Umschalten auf Lieferung von über Internet bestellten Medikamenten ans Krankenbett gegeben, obwohl das – von begründeten Ausnahmefällen abgesehen – bis zum Jahresende 2003 gegen das bis dahin noch bestehende Versandhandelsverbot verstößt. Von Teilnehmern der Pressekonferenz darauf angesprochen, ließ Friese erkennen, dass ihn und seine Kollegen das wenig bekümmere, zumal die rot-grüne Bundesregierung durch die Ermunterung zum Versandhandel schon seit langem das noch bestehende Verbot ignoriere. Von der Bundesregierung brauchte die ABDA deshalb keine Kritik zu befürchten. Sie kam indessen aus den eigenen Reihen. Der Apotheker Dietmar Frensemeyer aus dem badischen Achern startete eine Abmahnaktion, von der de jure zwar Tausende von Apothekern, die an das offizielle »Gesundheitsportal der Deutschen ApothekerInnen« angeschlossen sind, betroffen waren, aber in Wirklichkeit primär die ABDA als aponet-Betreiber und oberste Spitze der Standesvertretung gemeint war. ABDA-Präsident Friese hat angesichts der umfangreichen Kostendämpfungsmaßnahmen der Bundesregierung – die er in geduldigen Verhandlungen mit der Bundesgesundheitsministerin natürlich nicht abwenden, allenfalls etwas mindern konnte – in letzter Zeit öfters Ärger mit einem Teil der Basis gehabt und in diesem Zusammenhang auch die Vertrauensfrage gestellt. Der hartnäckige Westfale konnte sich aber stets durchsetzen. Er ging auch diesmal aus der Auseinandersetzung unbeschädigt hervor. Ihm gelang es darüber hinaus, die von Frensemeyer sicher beabsichtigte Spaltung der ABDA zu verhindern.
Gegen die von Frensemeyer beantragte, vom Landgericht Baden-Baden am 8. Oktober erlassene und der ABDA am 20. Oktober zugestellte Einstweilige Verfügung, die Ende Oktober zur Abschaltung des Home-Services führte, hatte die ABDA Widerspruch eingelegt.
Es konnte nicht überraschen, dass der Vorsitzende Richter am Landgericht Baden-Baden, Dr. Reinhold Greiner, am 30. Oktober während der mündlichen Verhandlung den Parteien einen Vergleich vorschlug. Dafür gab es zwei überzeugende Gründe: Zum 1. Januar 2004 werden nach dem erklärten Willen der Bundesregierung sowohl Versandhandel als auch Botendienst zulässig sein. Bis dahin wäre kaum mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes zu rechnen gewesen.
In dem Vergleich verpflichtete sich die ABDA, bis zum 31. Dezember 2003 »keine werblichen Aussagen« im Bezug auf den Link »Arzneimittel-Bestellung« in die Internetseite aponet.de aufzunehmen. Der Link bleibt zwar bestehen, die ABDA verpflichtet sich allerdings, auf dem Bestellschein nach der Rubrik »Ich bin aus folgenden Gründen am Aufsuchen der Apotheke gehindert« hinzuzufügen: »und habe keine Person meines Vertrauens, die in der Lage ist, die Apotheke aufzusuchen«. Der Zusatz ist so zu gestalten, dass dies der Besteller in jedem Fall bestätigen muss. Damit ist in begründeten Einzelfällen schon vor dem 1. Januar 2004 der Home-Service nach vorheriger Medikamenten-Bestellung möglich.
ABDA-Präsident Friese zeigte sich über den Vergleich zufrieden. Damit, dass vorerst über aponet.de nicht für die Home-Service-Funktion geworben werden darf, kann die ABDA leben. Friese begrüßte es, dass "der Versuch eines Einzelnen, die Politik der ABDA zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen zu torpedieren, gescheitert ist". Aus seiner Sicht zeigt der Vergleich, "dass das Angebot der Home-Service-Funktion im Internet nicht zu beanstanden ist". Für die bundesweit abgemahnten 6.800 Apothekerinnen und Apotheker – die eine für die ABDA tätige Frankfurter Anwaltssozietat beauftragt hatten, in ihrem Namen eine Schutzschrift bei Gericht zu hinterlegen – kann der Vergleich als Entwarnung gewertet werden.
In der Sache ist durch die Aktion des Apothekers Frensemeyer wenig bewirkt worden. War also die großangelegte Abmahnaktion, die wenigstens Anwälten zu willkommenen Honorareinnahmen verhalf, nur ein »Sturm im Wasserglas«? Eher ein »Hornberger Schießen«! Diese Redensart geht auf eine Geschichte zurück, nach der eine in der Nähe von Hornberg aufgestellte Abteilung der Bürgerwehr auf eine Viehherde schoss, die sie für den nahenden Feind hielt. Schließlich liegt dieses verträumte Schwarzwald-Städtchen gar nicht so weit von Frensemeyers Wohnort entfernt.

Dr. Siegfried Löffler

* vgl. Nr. 22 der ÖAZ vom 27.10.2003, Seite 1042 ff

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