Urteil rechtskräftig
»Gesund & Vital«
Die Ausgabe »Gesund & Vital« vom Mai 2001 enthielt einen kreditschädigenden Artikel über die Vereinbarung der Österreichischen Apothekerkammer mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger betreffend die elektronische Rezeptverrechnung. In diesem Artikel und einer ergänzenden Glosse des Herausgebers wurde den Apothekern vorgeworfen, Daten ihrer Patienten zu verkaufen.
Die Österreichische Apothekerkammer hat umgehend rechtliche Schritte in die Wege geleitet. Aufgrund des Ausmaßes der Anwürfe wurde gemeinsam mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowohl eine Gegendarstellung als auch Klage wegen Kreditschädigung eingebracht.
Daraufhin erfolgte die Zusage des Herausgebers, die von der Kammer und dem Hauptverband gewünschte Gegendarstellung zu akzeptieren. Die gewünschte Gegendarstellung ist in der Juli-Ausgabe von »Gesund & Vital« sowie in der Online-Ausgabe auch tatsächlich erschienen.
Aufgrund des inzwischen in Rechtskraft erwachsenen Urteils des Landesgerichtes Salzburg vom 12. Juli 2001 ist der Herausgeber zur Unterlassung und zum Widerruf der unwahren Behauptungen gegenüber den Lesern sowie zum Ersatz der Kosten des Gerichtsverfahrens verpflichtet.
Die Intervention ist damit abgeschlossen und in jeder Hinsicht erfolgreich verlaufen.