Wirtschaftsverhandlungen

Galenika in der Arzneitaxe

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Apotheke  © Shutterstock
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Laut Arzneitaxe geht die Festsetzung der Preise in der Arzneitaxe von einem Grundansatz aus, der je nachdem, ob es sich um ein Arzneimittel handelt, das von den Apotheken gekauft oder selbst hergestellt wird, ermittelt wird. 
Im ersteren Falle wird ein von drei Arzneimittelgroßhändlern errechneter Mittelpreis als Einkaufspreis festgelegt. Diesem Apothekeneinkaufspreis (AEP) wird ein Zuschlag von 100 % hinzugezählt.

Der Grundansatz für Arzneimittel, die im eigenen Apothekenbetrieb hergestellt werden (sogenannte Galenika), ergibt sich aus den Ansätzen

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