In welchen Situationen ist tatsächlich ein Antibiotikum angezeigt und wann reichen pflanzliche Alternativen aus? Die aktuelle S3-Leitlinie formuliert hier einen klaren Grundsatz: Die Diagnose einer Harnwegsinfektion und die Indikation zur Antibiotikatherapie sollen kritisch gestellt werden, um unnötige Therapien und Resistenzentwicklungen zu vermeiden. Bei nicht-geriatrischen Patientinnen kann eine rein nicht-antibiotische Behandlung als Alternative zur Antibiotikatherapie in Betracht gezogen werden, da sie vergleichbare Heilungsergebnisse erzielt. Als nicht-antibiotische Optionen nennt die Leitlinie neben den beiden NSAR Ibuprofen und Diclofenac auch zwei pflanzliche Präparate: Bärentraubenblätter (Uvae ursi folium) sowie den Extrakt BNO 1045.
Bärentraubenblätter: Traditionell und leitlinienkonform
Bärentraubenblätter finden traditionelle Anwendung bei der Linderung von Symptomen wie Dysurie und imperativem Harndrang bei leichten Infektionen der unteren Harnwege bei Frauen. Zubereitungen aus Bärentraubenblättern zeigen in vitro antibakterielle Wirkung, wobei vor allem Arbutin und dessen Abbauprodukt Hydrochinon als wesentliche Wirkstoffe beschrieben werden. Sowohl die Kommission E als auch die ESCOP bewerten Bärentraubenblätter positiv, insbesondere wenn keine antibiotische Therapie erforderlich ist.
Interessant ist auch die klinische Datenlage: In einer randomisierten, doppelblinden Studie in 42 deutschen Hausarztpraxen wurden 398 Frauen zwischen 18 und 75 Jahren mit unkomplizierten Harnwegsinfekten entweder mit Bärentraubenblättern oder mit dem Antibiotikum Fosfomycin behandelt (jeweils ergänzt durch ein entsprechendes Placebo zur Verblindung). Unter der Therapie mit Bärentraubenblättern konnte der Antibiotikaeinsatz zwar reduziert werden, gleichzeitig war aber die Symptombelastung höher, die Frauen nahmen mehr Schmerzmittel ein und es traten auch mehr Fälle von Pyelonephritis oder Fieber auf. Für die Praxis heißt das: Uva-ursi kann Antibiotika einsparen, führt aber nicht zwingend zu einer rascheren Beschwerdelinderung.
• Phytotherapeutikum und/oder Antibiotikum (partizipative Entscheidungsfindung)
• Schmerzmittel sollten grundsätzlich Bestandteil einer gut ausgestatteten Reiseapotheke sein, werden bei der Beratung zu einem HWI jedoch manchmal vergessen, obwohl sie die Symptome deutlich lindern können.
BNO 1045: Gut untersuchte Dreierkombination
Eine weitere gut untersuchte pflanzliche Option ist der Extrakt BNO 1045, bestehend aus Tausendgüldenkraut, Liebstöckelwurzel und Rosmarinblättern. Dieser wurde in einer randomisierten kontrollierten Phase-III-Studie bei 659 Frauen ebenfalls mit Fosfomycin verglichen. Der primäre Endpunkt war, ob im Verlauf zusätzliche Antibiotika notwendig wurden. Zwischen Tag 1 und Tag 38 benötigten 83,5 % der Patientinnen unter BNO 1045 und 89,8 % unter Fosfomycin keine zusätzliche antibiotische Behandlung. Damit erwies sich BNO 1045 innerhalb der festgelegten Grenzen als nicht unterlegen. Der Einsatz pflanzlicher Arzneimittel kann im Rahmen der Antibiotic-Stewardship-Strategie einen Beitrag zu einem verantwortungsvollen Antibiotikaeinsatz leisten und dadurch auch die ambulante Verordnung von Antibiotika reduzieren.
Cranberry: Sinnvoll zur Rezidivprophylaxe
Häufig nachgefragt werden außerdem Cranberry, D-Mannose und GAG-Schicht-Substituenten. Die beste Evidenz gibt es derzeit für Cranberry in der Rezidivprophylaxe. Das Health Technology Assessment „Helfen pflanzliche Mittel bei wiederkehrender Blasenentzündung?“ im Auftrag des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) zeigte: Es gibt einen Hinweis auf einen Nutzen (= mittlere Aussagesicherheit) von Cranberry im Vergleich zu Placebo bei der Verringerung der Rezidivrate und bei der Verlängerung des Zeitraums bis zum ersten Rezidiv. Der präventive Einsatz von Cranberry-Präparaten kann also sinnvoll sein.
• Auf genügend Flüssigkeitszufuhr achten (optimal sind 2,5 l pro Tag, über den Tag verteilt)
• Zur Toilette gehen, sobald man Harndrang verspürt, und nicht zu lange warten, um Infektionen vorzubeugen
• Bekannte Triggerfaktoren aus der Vergangenheit meiden (z. B. Unterkühlung)
Kapuzinerkresse & Meerrettich: Weitere pflanzliche Option
Ebenfalls nachgefragt wird die Kombination von Isothiocyanaten aus Kapuzinerkresse und Meerrettich. Ältere epidemiologische Studien zeigten eine vergleichbare Wirksamkeit gegenüber Standardantibiotika bei unkomplizierten Harnwegsinfektionen bei gleichzeitig guter Verträglichkeit.8,9 In der aktuellen S3-Leitlinie findet die Kombination keine explizite Erwähnung; sie kann im Beratungsgespräch als ergänzende pflanzliche Option in Betracht gezogen werden.
Grenzen der Selbstmedikation
Entscheidend bleibt die Abgrenzung jener Situationen, in denen Selbstmedikation nicht ausreicht. Da Schwangere und Männer nicht zur üblichen Risikogruppe der unkomplizierten Zystitis gehören, ist eine ärztliche Abklärung angezeigt. Gleiches gilt bei Fieber über 38 °C, Flankenschmerzen oder deutlich reduziertem Allgemeinzustand. Dann ist an eine komplizierte oder bereits aufsteigende Infektion zu denken und eine antibiotische Therapie kann zwingend notwendig werden.
Antibiotikum im Gepäck
Wenn ein Antibiotikum mitgeführt wird, spielt die richtige Lagerung eine wichtige Rolle: Es sollte trocken, bei Raumtemperatur und idealerweise in der Unterkunft aufbewahrt werden. In warmen und feuchten Regionen gehört es daher nicht in den Tagesrucksack.
Ob ein Antibiotikum vorsorglich in die Reiseapotheke gehört, lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier ist die partizipative Entscheidungsfindung, also Einbindung der Wünsche und Bedürfnisse der Patientinnen bei gesundheitsbezogenen Entscheidungen sinnvoll. Wer bereits wiederholt unkomplizierte Harnwegsinfekte hatte, eine Rundreise plant oder am Urlaubsort nur eingeschränkten Zugang zu ärztlicher Versorgung erwartet, kann von einer vorab ärztlich besprochenen Antibiotika-Reserve profitieren. Es ist wichtig, Patientinnen aufmerksam zuzuhören, ihre Anliegen ernst zu nehmen und sie umfassend zu beraten.