
Laut Informationen der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg wird einer Gruppe von Verdächtigen vorgeworfen, unerlaubt Handel mit dem verschreibungspflichtigen COVID-Medikament Paxlovid betrieben zu haben. Kriminalpolizei und ZKG gehen von einem Schaden in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro aus, zum Kreis der Beschuldigten gehören neben Apotheken-Mitarbeiter:innen auch Apotheker:innen und Zwischenhändler. Für alle Verdächtigen gilt bis zum Abschluss des Falles die Unschuldsvermutung.
Im Zuge der Bekämpfung von COVID 19 wurde im Jahr 2022 Paxlovid in großen Mengen zentral von der Bundesrepublik Deutschland beschafft und sollte Patient:innen nach ärztlicher Verordnung über die Apotheken kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für die Abgabe erhielten sowohl der Großhandel als auch die Apotheken eine Aufwandsentschädigung, die aus Bundesmitteln finanziert wurde. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgte nicht, auch Zuzahlungen seitens der Patient:innen waren nicht aufzubringen.
Die ZKG geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass die Beschuldigten im Jahr 2023 trotz des Export- und Handels-Verbots von Paxlovid insgesamt knapp 10.000 Packungen des Medikaments bestellten, um dieses anschließend ohne Vorlage entsprechender Rezepte und ohne Großhandelserlaubnis gewinnbringend über Zwischenhändler auf dem Schwarzmarkt zu veräußern.
Da ab Ende 2022 in der Volksrepublik China aufgrund des dortigen Infektionsgeschehens eine sehr hohe Nachfrage nach antiviralen Medikamenten zur gezielten Behandlung von COVID 19 bestand, es dort aber keine staatlich organisierte Versorgung von Erkrankten mit geeigneten Medikamenten gab, führte dies zu einem regen Schwarzmarkt, im Zuge dessen auch in Deutschland nach Bezugsmöglichkeiten von Paxlovid gesucht wurde.